Kein Alkoholverkauf von 22 Uhr bis 6 Uhr
Der Bundesrat will den nächtlichen Verkauf von Alkohol im Detailhandel verbieten. Dies hat er nach der Vernehmlassung zur Revision des Alkoholgesetzes entschieden.

Der Bundesrat schlägt zwei Massnahmen zur Einführung eines «Nachtregimes» vor: Von 22 Uhr bis 6 Uhr soll im Detailhandel kein Alkohol mehr gekauft werden können, und in Restaurants sollen während diesen Stunden keine Lockvogelangebote mehr möglich sein.
Neben dem Schutz der Gesundheit und der Jugend im Besonderen gehe es auch darum, die vom Alkohol mitverursachten Probleme wie Lärm, Gewalt, Vandalismus, Unfälle und Unrat zu bekämpfen, teilte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mit.
Der Bundesrat hat auch weitere Eckpunkte festgelegt. So soll Alkohol, der in festen Lebensmitteln verwendet wird, von der Steuer befreit werden. Die Werbebeschränkungen für Spirituosen sollen zudem etwas gelockert werden. Preiserhöhungen, wie sie ebenfalls zur Diskussion standen, sind nicht vorgesehen.
SDA/bru
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