Kein Berufsverbot für Michael Jacksons Arzt
Der wegen fahrlässiger Tötung angeklagte ehemalige Leibarzt von Michael Jackson darf weiter in Kalifornien praktizieren.

Der Oberste Gerichtshof in Kalifornien wies den Antrag der Staatsanwaltschaft auf ein Berufsverbot für Conrad Murray am Montagabend erneut zurück. Unklar blieb weiterhin, ob und wann ihm der Prozess gemacht wird. Der zuständige Richter beraumte für den 23. August eine «Vor-Anhörung» (Preliminary Hearing) an, berichtete der Internetdienst Tmz.com.
Der Kardiologe soll dem unter Schlafstörungen leidenden Popsänger nach einer schlaflosen Nacht am Morgen des 25. Juni 2009 ein Narkosemittel gespritzt haben. Das meist nur bei Operationen verwendete Medikament Propofol führte nach dem Befund der Gerichtsmediziner zu Jacksons Tod im Alter von nur 50 Jahren. Murray ist gegen eine Kaution von 75'000 Dollar auf freiem Fuss.
Strafe für «Michaels Mörder»
Fans des «King of Pop» hatten sich schon am frühen Montagmorgen (Ortszeit) vor dem Gerichtsgebäude in Los Angeles versammelt und auf Plakaten sowie in Sprechchören eine gerechte Strafe für «Michaels Mörder» gefordert.
Wie bei früheren Gerichtsterminen fanden sich auch die Eltern des Popstars, Katherine und Joe Jackson, sowie die Geschwister La Toya, Germaine und Randy ein. Vater Joe hatte seiner Frau in einem Interview des britischen Boulevardblattes «News of the World» vorgeworfen, den Tod des berühmten Sohnes nicht verhindert zu haben.
Erklärt sich für «nicht schuldig»
Er habe sie mehrfach gebeten, zu Michael zu ziehen und ihn von seiner Tablettensucht zu befreien. Katherine Jackson liess die Kritik von ihrem Anwalt als Unfug zurückweisen. Murray praktiziert seit dem Tod von Jackson zwar nur noch in Texas und Nevada. Seine Anwälte fürchteten jedoch, dass beide US-Bundesstaaten folgen würden, sollte Kalifornien ihm die ärztliche Zulassung entziehen. Murray hat sich für «nicht schuldig» an Jacksons Herzversagen erklärt.
SDA/jak
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