Kein Krippengeld für Väter: Wo bleibt die Gleichberechtigung?
Die Antwort auf eine Frage zum Thema Gleichberechtigung.

In meinem Betrieb gibt es ein Reglement zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es sieht vor, dass Mütter für die externe Betreuung eines Kindes einen Beitrag bekommen. Er beläuft sich auf 30 Franken für jeden vollen Betreuungstag. Ausbezahlt wird das Geld nur für die Tage, an denen die Mütter in der Firma arbeiten. Ich bin verheiratet und Vater einer kleinen Tochter. Da das Krippengeld nur den Müttern zusteht, kann ich davon nicht profitieren. Das finde ich unfair. Auch wüsste ich gern, ob dies unter dem Blickwinkel der Gleichberechtigung überhaupt zulässig ist.