Keine Einbürgerung für Geschwisterpaar
Der Gemeinderat Zumikon hat ein Geschwisterpaar zu Recht nicht eingebürgert. Es fehle an der wirtschaftlichen Selbsterhaltungsfähigkeit,bestätigten die Bundesrichter.
Von Thomas Hasler Zumikon/Lausanne – Es war sowohl beim Gemeinderat Zumikon, beim Bezirksrat Meilen, beim Zürcher Verwaltungsgericht wie vor Bundesgericht unbestritten, dass das Geschwisterpaar grundsätzlich Anspruch auf eine Einbürgerung hätte. Doch das Anfang 2008 gestellte Gesuch wurde abgelehnt, weil die jungen Geschwister, die Praktika absolvierten, für ihre Lebenskosten nicht selber aufkommen konnten: Ihnen fehlte die wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit. Das Problem war nicht in erster Linie, dass die Geschwister noch von ihren Eltern unterhalten werden mussten. Das Problem war, dass ihr Vater invalid war und deshalb von der Fürsorge unterstützt wurde. Bei dieser Sachlage, so das Bundesgericht, sei davon auszugehen, dass faktisch die Geschwister Sozialhilfe erhielten. Die Kinder machten geltend, es sei diskriminierend, wenn eine Einbürgerung nur deshalb verweigert werde, weil man nicht von vermögenden Eltern abstamme. Ihr Vater sei von Sozialhilfe abhängig, weil er invalid sei. Doch das Bundesgericht hatte bereits in einem früheren Urteil entschieden, dass man sich auf das Diskriminierungsverbot im Zusammenhang mit der Herkunft nur berufen könne, wenn es um die «Zugehörigkeit zu einer geografisch mitbestimmten Bevölkerungsgruppe» geht, nicht aber, wenn es um die Abstammung von nicht vermögenden Eltern geht. Mit anderen Worten: Sind die Eltern von der Sozialhilfe abhängig, kann ihren Kindern die fehlende wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit entgegengehalten werden, ohne gegen das Diskriminierungsverbot zu verstossen. Dabei sei es «unerheblich», aus welchen Gründen die Eltern Sozialhilfe bezögen.Urteile 1D_8/2009, 1D_9/2009
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch