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Keine IV-Rente für Depressive

Nur wenn nichts mehr geht: Depressive müssen eine «Therapieresistenz» nachweisen. (Foto: iStock)
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Gross waren die Erwartungen, als das Bundesgericht im Juni 2015 seine eigene Rechtsprechung zur Invalidität korrigierte. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten Patienten, die an chronischen, medizinisch aber nicht erklärbaren Schmerzen litten, keinen Anspruch auf eine IV-Rente. Sie mussten sich sagen lassen, mit einer entsprechenden Willensanstrengung könnten sie ihre sogenannte somatoforme Schmerzstörung überwinden. Diese Überwindbarkeitsvermutung wurde mit dem Grundsatzurteil vom Juni 2015 gekippt. Fortan müsse die IV auch Schmerzpatienten «ergebnisoffen» auf ihr Leistungsvermögen untersuchen. Damit, so die Hoffnung, hätten Schmerzpatienten zumindest wieder eine Chance auf eine IV-Rente.

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