Keine lebenslange Verwahrung für Lucies Mörder
Lucies Mörder Daniel H. darf nicht lebenslänglich verwahrt werden. Erstmals hat das Bundesgericht entschieden, was unter «dauerhaft nicht therapierbar» zu verstehen ist.
Knapp zehn Jahre nach Annahme der Volksinitiative «Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter» hat das Bundesgericht Stellung nehmen müssen zur nach wie vor umstrittenen Verwahrungsinitiative. Daniel H., der im März 2009 das Au-pair-Mädchen Lucie Trezzini bestialisch umbrachte, hat zwar seine Verurteilung zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe akzeptiert. Sie ist inzwischen rechtskräftig. Gleichzeitig aber focht er die ebenfalls verhängte lebenslängliche Verwahrung beim Bundesgericht an.