Keine unlautere Recherche des «Tages-Anzeigers»
Der Presserat weist eine Beschwerde gegen die Berichterstattung über ein früheres Mitglied der Piratenpartei weitgehend ab.
Ein früheres Mitglied der Piratenpartei hatte sich beim Presserat gegen die Berichterstattung des «Tages-Anzeigers» (print und online) gewehrt. Dieser hatte über eine von ihm erhobene Anzeige gegen den Zürcher Regierungsrat Mario Fehr und zwei weitere Personen wegen Amtsgeheimnisverletzung berichtet. Der Presserat wies die Beschwerde weitgehend ab.
Der TA hatte weder Informationen entstellt, noch unlauter recherchiert, noch durch die Abbildung und namentliche Nennung des Beschwerdeführers dessen Privatsphäre verletzt. Gerügt wurde einzig ein Artikel von TA Online, indem fälschlicherweise die Piratenpartei als Urheberin der Anzeige genannt wurde anstatt der Beschwerdeführer, der schon im Zeitpunkt der Anzeigeerstattung nicht mehr Parteimitglied war.
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