Keiner Schuld bewusst
Die Finma belegte einen Ex-Kadermann der Basler Kantonalbank mit fünf Jahren Berufsverbot. Er beschwerte sich beim Bundesstrafgericht – und blitzte ab.

Die Filiale der Basler Kantonalbank an der Zürcher Stockerstrasse.
Keystone
Zu den schärfsten Waffen der Finanzmarktaufsicht Finma gegen fehlbare Bankangestellte gehört das Berufsverbot. Im äussersten Fall kann die Sanktion fünf Jahre umfassen. Nicht immer beugen sich Betroffene dem Verdikt.