Kickbacks: Auf Banken kommen Milliardenforderungen zu
Der Bundesgerichtsentscheid zu den Kickbacks dürfte die Finanzbranche noch lange beschäftigen. Pensionskassen werden nun Ansprüche prüfen. Schwieriger wird es für Privatkunden.

Die UBS warnte bereits vor Obergericht: Wenn sie den Prozess um Rückvergütung von Vertriebsentschädigungen verliere, rechne sie «mit potenziellen Forderungen in Höhe von mehreren Milliarden Franken». Dieser Fall ist eingetreten. Das Bundesgericht hat einem Zürcher Kläger recht gegeben: Alle Vertriebsentschädigungen für Finanzprodukte, die an Banken oder Vermögensverwalter fliessen, gehören den Kunden, nicht der Bank. Dies gelte nicht nur für Entschädigungen externer Anbieter, sondern auch für interne Zahlungen von Konzerngesellschaften aus der gleichen Bank. Eine Bank wie die UBS, die vom Kunden freie Hand erhalte, wie sie das Vermögen verwalte, stehe in einem Interessenkonflikt, wenn sie von Anbietern Geld für die erfolgreiche Platzierung von Finanzprodukten nehme. Es bestehe die Gefahr, dass sie die eigenen Interessen über jene des Kunden stelle. Darum gehörten die Entschädigungen dem Kunden.