Kickbacks: Banken zieren sich
Das Bundesgerichtsurteil war klar: Banken dürfen Kickbacks oder Retrozessionen nicht einfach behalten, sondern müssen sie ihren Kunden auszahlen. Doch die Bankjuristen sehen das anders.

Ob Kunden auch bei einer Anlageberatung Anrecht auf Auszahlung der Kickbacks haben, ist noch umstritten: Finanzberatung in einer Bank. (Archivbild)
Keystone
Nach dem Urteil des Bundesgerichts von Anfang November freuten sich Bankkunden und Konsumentenschützer. Sogenannte Kickbacks oder Retrozessionen müssen Banken an ihre Vermögensverwaltungskunden weitergeben, urteilte das Gericht. Dabei geht es um Milliarden von Franken, die Banken jedes Jahr von Fondsverwaltern oder anderen Banken erhalten, deren Finanzprodukte sie verkaufen.