Kiko soll wegen Anstiftung zur Flucht vor Gericht
Der Fall des 2016 aus dem Gefängnis geflohenen Häftlings Hassan Kiko war eingestellt worden. Nun wurde eine Beschwerde dagegen gutgeheissen.
Der Syrer, der im vergangenen Jahr von seiner Gefängnisaufseherin und Geliebten aus dem Gefängnis Limmattal befreit worden war, soll sich wegen seiner Flucht nun doch vor dem Bezirksgericht Dietikon verantworten müssen: Das Zürcher Obergericht hält ein Verfahren für angezeigt – auch wenn es mit einem Freispruch enden könnte.
In der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2016 befreite eine 32-jährige Aufseherin des Dietiker Bezirksgefängnisses den 28-jährigen Syrer Hassan Kiko aus seiner Zelle. Das Liebespaar setzte sich nach Italien ab, wo es rund anderthalb Monate nach seiner spektakulären Flucht geschnappt wurde.
Weil er die Aufseherin zur Flucht angestiftet habe, verlangte die Staatsanwaltschaft, dass der 28-Jährige mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten bestraft werde.
Das Bezirksgericht Dietikon stellte dieses Verfahren im vergangenen Oktober jedoch ein. Dem Mann werde eine sogenannte «Anstiftung zu Selbstbegünstigung» vorgeworfen – eine solche sei aber gar nicht strafbar, machte es geltend.
Das Zürcher Obergericht heisst nun – gemäss einer Mitteilung von heute – aber eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gut und weist das Bezirksgericht an, das Verfahren dennoch an die Hand zu nehmen: Das Bezirksgericht habe die Grenzen seiner Befugnisse überschritten.
Denn eine Einstellung sei nur angezeigt, wenn das angeklagte Verhalten offensichtlich nicht strafbar sei. Im vorliegenden Fall würden zwar beachtliche Argumente für eine solche Annahme sprechen, hielt das Obergericht sinngemäss fest.
Verhandlung nötig
Doch sei dies nicht derart offensichtlich, dass gleich auf einen Prozess verzichtet werden könnte. Das Bezirksgericht müsse deshalb die Strafbarkeit im Rahmen einer Hauptverhandlung materiell beurteilen und dann gegebenenfalls einen Freispruch fällen.
Hassan Kiko, der im vergangenen Dezember vom Zürcher Obergericht in zweiter Instanz wegen Vergewaltigung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, muss sich nun wohl wegen des Vorwurfs der «Anstiftung zu Entweichenlassen von Gefangenen» vor dem Dietiker Bezirksgericht verantworten.
Der Entscheid des Obergerichts, dass das Verfahren nicht einzustellen sei, ist aber noch nicht rechtskräftig. Er kann noch vor Bundesgericht angefochten werden.
SDA/sep
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