Kindsmörder von Bonstetten wird nicht verwahrt
Der Schuldspruch des Zürcher Obergerichts wegen Mords an seinem knapp 5-jährigen Sohn gilt.

Der heute 66-jährige Vater aus Bonstetten, der 2010 seinen damals knapp fünfjährigen Sohn getötet hat, akzeptiert das Urteil des Zürcher Obergerichts. Es hatte das Strafmass der Vorinstanz von 18 Jahren Gefängnis bestätigt, auf eine Verwahrung aber verzichtet. Auch die Staatsanwaltschaft zieht das Urteil nicht weiter, wie das Regionaljournal Zürich-Schaffhausen berichtete. Somit ist der Fall Bonstetten juristisch abgeschlossen.
Gustav G. hatte in einem Hotel in Winterthur seinen Sohn Florian mit Schlafmitteln betäubt und danach mit einem Kissen erstickt. Danach versuchte der Mann erfolglos mit einem Feuerlöscher sich selbst zu ersticken. Das Motiv für den Kindsmord: Gustav G. hatte befürchtet, Florians Mutter könnte den Jungen in ihre Heimat Brasilien entführen.
Täter kaum therapierbar
Die Fürsorgebehörde von Bonstetten hatte Florian dem Vater zugesprochen. Und das, obwohl Gustav G. im Jahr 1990 schon einmal versucht hatte, ein leibliches Kind zu töten. Auch damals ging es um einen Obhutstreit mit der Mutter des Kindes.
Das Obergericht hatte auf eine Verwahrung verzichtet, obwohl es den Täter für kaum therapierbar hält. Es beurteilte die Rückfallgefahr aber sehr gering, weil Gustav G. frühestens mit 73 Jahren aus dem Gefängnis kommt. Muss er die ganze Strafe absitzen, was zum jetzigen Zeitpunkt wahrscheinlich ist, kommt er sogar erst mit 79 wieder frei. (hoh)
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