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Kirchenglocke schlägt nachts weiter alle 15 Minuten

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Weiter wünschte das Paar eine Verschiebung des Frühgeläuts von 6 auf 7 Uhr sowie eine Begrenzung der Dauer und Lautstärke des abendlichen Betzeitläutens.
Ein Ehepaar stört sich am nächtlichen Gebimmel: Blick auf die evangelisch-reformierte Kirche und eine Tafel am Kirchweg in Wädenswil.
Das Paar beantragte deshalb, dass die Glocken zwischen 22 und 7 Uhr nicht erklingen sollen.

Frühere Rechtsprechung

Wenig fundierte Studie

SDA/kaf