Komatrinker sollen Spitalrechnung selbst bezahlen
Auch die Gesundheitspolitiker im Ständerat wollen Notfallbehandlungen nach Alkoholexzessen von der Krankenversicherung ausnehmen. Die Kassen und Spitäler warnen vor Abgrenzungsproblemen.

Die Gesundheitspolitiker von National- und Ständerat wollen erstmals in der obligatorischen Krankenversicherung das Verursacherprinzip einführen. Wer sich spitalreif trinkt, soll für die entstehenden Kosten nicht mehr die Krankenkasse beanspruchen können. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats hat diese Forderung von SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi gestern mit 7 zu 2 Stimmen unterstützt.