«Nur Ja heisst Ja»-Lösung fällt durchKommission gegen Zustimmungsprinzip im Sexualstrafrecht
«Nein heisst Nein»-Grundsatz, Rücksicht auf männliche Opfer, Mindeststrafe für sexuelle Handlungen mit Kindern: Entlang dieser Linien soll das Sexualstrafrecht reformiert werden. Das schlägt die Rechtskommission des Ständerats vor.

Nach monatelangen Diskussionen hat die Kommission ihre Arbeit zur Revision des Sexualstrafrechts abgeschlossen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Im Sommer soll sich der Ständerat erstmals damit befassen. Zuerst wird noch der Bundesrat Stellung dazu nehmen.
Klar ist, dass die Vorlage heiss diskutiert werden wird. Der Vorentwurf der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) hatte in der Vernehmlassung nur bedingt Unterstützung gefunden. Gefordert wurde grundsätzlich eine Ausweitung des Begriffs «Vergewaltigung» und eine «Nur Ja heisst Ja»-Lösung. Die «Nein heisst Nein»-Lösung wurde verbreitet als zu schwach angesehen.
Verbales oder nonverbales Nein
Trotzdem setzt die RK-S nun auf diesen Grundsatz, wie sie mit 9 zu 4 Stimmen beschloss. Sie will die Kernbestimmungen des Sexualstrafrechts, namentlich die Tatbestände der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung, basierend auf der sogenannten «Nein heisst Nein»-Lösung neu ausgestalten, wie es in einer Mitteilung heisst.
Racheakte nach Beziehungs-Aus verhindern
Die Vorlage für eine Revision des Sexualstrafrechts sieht weitere Änderungen gegenüber heute vor. So soll Tätern und Täterinnen bei sexuellen Handlungen mit Kindern unter zwölf Jahren neu eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr drohen.
Mit Freiheitstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe soll bestraft werden, wer bei der Ausübung einer Tätigkeit im Gesundheitsbereich sexuelle Handlungen vornimmt oder vornehmen lässt und das Opfer dabei über den sexuellen Charakter der Handlung täuscht, indem eine medizinische Indikation vorgegeben wird.
Weitere Änderungen betreffen den Tatbestand der Pornografie. Demnach soll es sich nicht mehr um verbotene harte Pornografie handeln, wenn die pornografischen Gegenstände oder Vorführungen sexuelle Handlungen mit Gewalttätigkeiten unter Erwachsenen zum Inhalt haben. Wegen «Rachepornografie» bestraft werden sollen künftig Personen, die Fotos oder Videos, die ursprünglich in einer Paarbeziehung einvernehmlich aufgenommen wurden, später ohne Einverständnis der abgebildeten Person zugänglich machen.
Verzichtet werden soll dagegen auf einen neuen Tatbestand des «Grooming». Dieses bezeichnet das gezielte Anbahnen von sexuellen Kontakten mit Minderjährigen, also die Planung eines sexuellen Missbrauchs. Die Kommission weist darauf hin, dass bereits heute der Versuch von sexuellen Tathandlungen strafbar sei.
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