Kommission will Initiativrecht einschränken
Die Staatspolitische Kommission des Ständerats will die Hürden für Volksinitiativen erhöhen. In einem Bericht schlägt sie dafür eine Reihe von Massnahmen vor.

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerats will die Hürden für Volksinitiativen erhöhen. Die konkreten Vorschläge, die von der «Schweiz am Sonntag» publik gemacht werden, zeigen: Die Auswirkungen auf die direkte Demokratie sind potenziell gross.
In einem Mitbericht, den die SPK für die Behandlung der Erbschaftssteuerinitiative in der Wirtschaftskommission (WAK) erstellte, schlägt sie eine Reihe von Massnahmen vor. Zum einen soll es für das Parlament deutlich einfacher werden, Volksinitiativen für ungültig zu erklären – nämlich dann, wenn sie gegen das Diskriminierungsverbot, das Verhältnismässigkeitsprinzip oder gegen das Rückwirkungsverbot verstossen. Damit hätten etwa die Minarett- und die Ausschaffungsinitiative für ungültig erklärt werden können. Zum anderen wollen die Ständeräte verhindern, dass Initiativen zu starr und detailliert ausformuliert sind.
«Wir haben das Feld bewusst weit abgesteckt»
Deshalb plädieren sie im Mitbericht gemäss «Schweiz am Sonntag» für eine «sinnvolle Aufgabenteilung»: Initiativen sollten sich «auf die Regelung grundlegender Prinzipien beschränken». Auch bei der Umsetzung von Initiativen streibt die SPK eine Praxisänderung an: Massgebend dürfte nicht nur der Wortlaut einer neuen Verfassungsbestimmung sein. Stattdessen müsse eine «harmonisierende Auslegung» angestrebt werden.
Schliesslich soll auch die Frage nach der Verfassungsgerichtsbarkeit erneut auf den Tisch gebracht werden. Die SPK weiss um die Brisanz der Vorschläge: «Wir haben das Feld bewusst weit abgesteckt», sagt Kommissionspräsidentin Verena Diener (GLP/ZH).
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