Konkrete Tipps für Stalking-Opfer
Offenbar hat ein Stalker die junge Frau in Dübendorf getötet. Doch was ist Stalking überhaupt? Und wie können sich Betroffene wehren?

Was ist Stalking?
Eine allgemeingültige Definition des Begriffs gibt es nicht. Die Kantonspolizei Zürich benennt Stalking in einer Informationsbroschüre als wiederholtes Nachstellen und Belästigen einer Person. Gestalkte Personen erleiden oft Psychoterror bis hin zu körperlichen Übergriffen. Das Verhalten einer Person wird als belastend wahrgenommen, beeinträchtigt deren Lebensweise oder bedroht das Sicherheitsgefühl.
Wie reagiert man am besten, wenn man gestalkt wird?
Verschiedene Broschüren raten als erste Interventionsmassnahme: Grenzen setzen! Das beginnt damit, dass Betroffene die Situation von Beginn weg ernst nehmen und die Situation nicht herunterspielen. Oft nimmt das Stalking mit der Zeit an Intensität zu. Deshalb sollten Opfer ihren Stalkern umgehend und unmissverständlich sagen, dass sie keinen Kontakt mehr wollen. Am besten tut man dies vor Zeugen und nur einmal. Danach sollten jegliche weitere Kontaktversuche ignoriert werden.
Sollten gestalkte Personen ihr Umfeld informieren?
Öffentlichkeit kann schützen, heisst es in Ratgebern. Betroffene sollten also sowohl ihr privates als auch ihr geschäftliches Umfeld über die Situation informieren. Zudem sollten sich Gestalkte Unterstützung bei Beratungsstellen suchen. Weiter rät die Polizei, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um gegen den Stalker vorzugehen. Ist die Bedrohung akut, sollten sich die Betroffenen umgehend bei der Polizei melden.
Sind Frauen häufiger Opfer als Männer?
Ja, laut Studien sind in 80 Prozent der Stalkingfälle Frauen die Opfer.
Ist Stalking strafbar?
Hier wird es etwas kompliziert. «Stalking» gibt es in der Schweiz als Straftatbestand nicht. Aber: Handlungen eines Stalkers können andere Straftatbestände erfüllen. Zum Beispiel: Drohung, Nötigung, Hausfriedensbruch, Missbrauch einer Fernmeldeanlage, Ehrverletzung Körperverletzung oder sexuelle Nötigung. Opferberatungsstellen raten deshalb, ein Stalking-Tagebuch zu führen, um Beweismaterial zu sammeln.
Was kann die Zürcher Polizei tun, wenn sie von Stalking erfährt?
Das kantonale Gewaltschutzgesetz ermöglicht eine vorläufige Festnahme des Stalkers oder ein befristetes Kontakt- und Rayonverbot gegenüber dem Opfer und allfälligen Kindern. Missachtet der Stalker dies, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Allerdings gilt dafür (noch) eine Einschränkung: Diese Massnahmen können nur dann ergriffen werden, wenn zwischen Stalker und Opfer eine familiäre oder partnerschaftliche Beziehung besteht oder zumindest bestanden hat.
Was macht die Politik?
Künftig sollen die Massnahmen auch dann möglich sein, wenn beispielsweise der Chef zum Stalker wird. Der Kantonsrat hat unlängst den Regierungsrat damit beauftragt, die genannte Einschränkung aufzuheben und das Gewaltschutzgesetz des Kantons Zürich dahingehend zu ändern. Bis im kommenden April will der Regierungsrat dies umgesetzt haben. Auch in Bundesbern beschäftigt das Thema die Politikerinnen und Politiker. Die Überwachung von Tätern mit Fussfesseln oder Armbändern soll möglich werden. Das Ziel: damit die Kontakt- und Rayonverbote besser durchsetzen zu können. Im Bereich der häuslichen Gewalt will das Parlament zudem ändern, dass Opfer alleine entscheiden können, ob ein Strafverfahren eingestellt wird. Opfer sollen so weniger von Tätern unter Druck gesetzt werden, weil durch ihre Willensäusserung das Verfahren beendet werden könnte.
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch