Konsumenten wollen Kontrolle der Bauern nicht lockern
Der Ehec-Erreger hat die Politik aufgeschreckt: Die geplante Anpassung der Inspektionen auf Schweizer Bauernbetrieben an EU-Recht stösst in der Vernehmlassung auf Widerstand.

Die Konsumenten warnen nach dem Ausbruch des Ehec-Erregers in Deutschland vor einer Lockerung der Kontrollen im Pflanzenbereich. Die Inspektionen auf den Schweizer Landwirtschaftsbetrieben sollen ans EU-Recht angepasst werden. Neu sollen ab dem nächsten Januar die Kontrollfrequenzen risikobasiert festgelegt werden. Die Kontrollfrequenzen bei den Tierarzneimitteln sollen als Folge der Risikoabwägung erhöht, diejenigen im Pflanzenbereich dagegen abgebaut werden.
Das Konsumentenforum (kf) weist in der Vernehmlassung darauf hin, dass eine effektive Kontrolle nur möglich sei, wenn die Inspektionen nicht angekündigt oder absehbar seien. Zudem zeigt das kf wenig Verständnis für die Bestimmung, dass die maximalen Abstände für die Kontrollen der Hygiene in der pflanzlichen Produktion von vier auf acht Jahre erhöht werden sollen.
Sorge um Hygiene
Gerade die jüngste Vergangenheit habe gezeigt, wie wichtig Hygiene und deren Kontrolle auch im pflanzlichen Bereich sei und wie schnell die Konsumenten das Vertrauen verlieren könnten. Dass ein solcher Vertrauensverlust - begründet oder nicht - enorme volkswirtschaftliche Konsequenzen haben könne, hätten auch die inländischen Gemüseproduzenten schmerzhaft erfahren müssen.
Mit der Totalrevision der Inspektionskoordinationsverordnung (VKIL) würde der Zweck der Inspektionen weiter verwässert, kritisiert der Schweizer Tierschutz (STS). Er will die Revision stoppen und fordert ein glaubwürdigeres Kontrollsystem.
Wenn die Kontrolleure einen Betrieb höchstens noch einmal pro Jahr besuchen dürften, müssten sie ein derart breites Spektrum an Punkten - vom Ackerbau über die Stoff- und Warenflüsse bis hin zur Tierhaltung - inspizieren, dass ihnen kaum mehr Zeit für detaillierte Untersuchungen bleibe. Es sei deshalb zu befürchten, dass in Zukunft die Überprüfung des Tierschutzes leiden könnte.
Bauern begrüssen Stossrichtung
Aus Sicht der Landwirtschaft ist die grundsätzliche Stossrichtung der Vorlage zu begrüssen, wie der Schweizerische Bauernverband (SBV) schreibt. Der Entwurf müsse aber in mehreren Punkten angepasst werden, wenn er nicht einen noch höheren Kontroll- und Verwaltungsaufwand zur Folge haben solle.
Der SBV fordert insbesondere, dass die privatrechtlichen Kontrollen der Labelorganisationen in das Konzept einbezogen und Doppelspurigkeiten abgebaut werden. Im Gegensatz zu den Konsumenten begrüssen die Bauern die Ausdehnung der Kontrollintervalle von vier auf acht Jahre bei der Hygiene in der pflanzlichen Primärproduktion.
Das neue Kontrollintervall von vier statt zwölf Jahren bei den Tierarzneimitteln und Tierseuchen lehnen die Bauern ab. Im Rahmen des Qualitätssicherungsprogramms QM-Schweizer Fleisch, das über 80 Prozent der Nutztierhalter in der Schweiz abdecke, würden diese Kontrollpunkte bereits heute mindestens alle drei bis vier Jahre überprüft.
Der Verband schweizerischer Gemüseproduzenten (VSGP) schliesst sich der Stellungnahme des Bauernverbands an, wie Simone Kamber, Bereichsleiterin Anbautechnik und Labels sagte. Auch die Gemüseproduzenten setzen sich dafür ein, dass die privatrechtlichen Kontrollen der Qualitätssicherungs- und Labelorganisationen in das Konzept mit einbezogen werden.
Weiterhin unangemeldete Kontrollen möglich
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) bestreitet, dass es bei der Revision um einen Abbau der Kontrollen geht. Zudem hätten die Kantone auch in Zukunft die Pflicht, einen Teil der Kontrollen unangemeldet durchzuführen, insbesondere bei der Tierhaltung, hielt BLW-Sprecher Jürg Jordi fest.
Das Schweizer Kontrollsystem halte im übrigen jedem Vergleich mit den europäischen Stand. Nicht zuletzt aufgrund dieses Standards kenne die Schweiz weder das Dioxinproblem noch das EHEC-Problem von Deutschland.
SDA/miw
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