Gastkommentar zum FilmgesetzKonsumentenfeindlich und eurozentristisch
Das neue Filmgesetz ist ein Affront gegen die Konsumenten und die Jugend und erfüllt von einem bedenklichen protektionistischen Geist.

Internationale Streaminganbieter wie Netflix oder Disney+ und ebenso schweizerische Anbieter wie Swisscom oder UPC/Sunrise müssen mit dem neuen Filmgesetz jährlich mindestens 4 Prozent ihres in der Schweiz erwirtschafteten Bruttoumsatzes in das Schweizer Filmschaffen investieren und ihren Filmkatalog zu mindestens 30 Prozent mit europäischen Filmen füllen.
Wohlklingend als «Investitionspflicht» verbrämt und mit dem Gewande des «Heimatschutzes» getarnt (wer wollte schon etwas gegen die Förderung der heimischen Filmkultur einzuwenden haben?), handelt es sich bei der Umsatzabgabe um nichts anderes als um eine Steuer auf Filmen. Der Bund geht von jährlichen Kosten von 20 bis 30 Millionen Franken aus. Es liegt auf der Hand, dass die Streaminganbieter diese zusätzlichen Kosten auf die Konsumenten abwälzen werden.
Herr und Frau Schweizer, ohnehin schon mit hohen Abogebühren geschlagen, dürfen dann noch etwas tiefer ins stetig leichtere Portemonnaie greifen. Einmal mehr ist also der Konsument der «Dumme». Hart trifft es die Jugendlichen, die einerseits das grosse Angebot und die Freiheit von Netflix und Co. besonders schätzen, andererseits aber meistens über die geringsten finanziellen Mittel aller Alterssegmente in der Bevölkerung verfügen.
Wollen wir wirklich dieser Art von staatlich erzwungenem cineastischen Eurozentrismus Vorschub leisten? Das neue Filmgesetz geht am Konsumenten vorbei. Es ist ein Angriff gegen die Vielfalt und Offenheit der Schweiz. Es verhindert Kreativität und Qualität und ist ungerecht. Sagen wir zu diesem Irrweg gemeinsam Nein am 15. Mai!
* Matthias Müller ist Präsident der Jungfreisinnigen Schweiz und des Referendumskomitees «Filmgesetz Nein». Der Gastbeitrag einer Befürworterin des Filmgesetzes ist am 7. April erschienen.
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