
Die bosnische Schülerin darf in St. Margrethen mit dem Hijab zur Schule gehen. So hat das Bundesgericht entschieden. Alles andere hätte überrascht. Symbolverbote sind meist kontraproduktiv. Zudem leben wir nicht in einem laizistischen Staat, der die Religion bekämpft. Die Schweiz ist als religiös-pluralistisches Staatswesen gegenüber religiösen Symbolen zu Toleranz angehalten. Religionen sollen sich zeigen dürfen. Auch in der Schule darf religiöse Vielfalt sichtbar sein, solange sich der Staat nicht mit einer Glaubensrichtung identifiziert. Dessen ist sich das Bundesgericht durchaus bewusst. 1998 hatte es das Kopftuchverbot für eine Lehrerin im Kanton Genf bestätigt. Als Repräsentantin des Staates darf sie kein Kopftuch tragen – anders als eine Privatperson oder Schülerin.
Kopftuch bleibt ein patriarchales Symbol
In aller Regel haben verschleierte Frauen in ihren Religionsgemeinschaften auch nicht viel zu sagen.