Korrupte Politiker mit UBS-Konten
Die UBS London hat Kundenbeziehungen zu dubiosen Nigerianern unterhalten. Die Grossbank will daraus gelernt haben.

Die britische Nichtregierungsorganisation Global Witness beschuldigt den Bankenplatz London, Gelder von zwei korrupten nigerianischen Politikern entgegengenommen zu haben. In der Kritik stehen nicht nur HSBC, Barclays oder RBS, sondern auch die UBS. Im Fall der UBS überwiesen die Politiker zwischen 1999 und 2003 umgerechnet 6,3 respektive 4,3 Millionen Franken auf Konten der UBS. Die beiden Politiker, damals Gouverneure von nigerianischen Gliedstaaten, wurden 2004 und 2005 wegen Korruption in ihrem Heimatland verurteilt, wie die «Neue Zürcher Zeitung» berichtet.
Ein Gericht in London verfügte vor drei Jahren die Rückzahlung der Vermögen an den nigerianischen Staat. Als einzige der betroffenen Londoner Banken löste die UBS das Problem mittels einer aussergerichtlichen Einigung mit Nigeria. Gemäss der Organisation Global Witness, die illegale Transaktionen in rohstoffreichen Entwicklungsländern aufspürt und publik macht, ging der Bankenplatz London auf fahrlässige Weise die Kundenbeziehungen mit den korrupten Gouverneuren ein.
Global Witness kritisiert, dass der Bankenplatz London für den Kampf gegen die Geldwäscherei nicht vorbereitet gewesen sei. Die Londoner UBS-Angestellten reagierten selbst dann nicht, als ein Strohmann 1,5 Millionen Dollar auf eines der Nigerianer-Konten eingezahlt hatte. Und trotz den Ermittlungen der nigerianischen Staatsanwaltschaft setzte die UBS die Kundenbeziehung fort.
Wolfsberg-Richtlinien gegen Geldwäscherei
Die NZZ erinnert daran, dass die Schweizer Grossbanken im Jahr 2002 die Initiative zu den Wolfsberg-Richtlinien ergriffen hatten. Mit dieser Vereinbarung im Kampf gegen die Geldwäscherei habe sich eine Gruppe international tätiger Banken zum sorgfältigen Umgang mit risikobehafteten Kunden verpflichtet. Dass die Wolfsberg-Richtlinien zumindest in der Anfangsphase selbst innerhalb des UBS-Konzerns mangelhaft umgesetzt worden seien, zeige der Fall der beiden korrupten nigerianischen Politiker.
Ein UBS-Sprecher wollte auf Anfrage der NZZ nicht auf den Fall eingehen. Die UBS betone allerdings, dass die Richtlinien zur Erkennung von risikobehafteten Kunden im letzten Jahrzehnt verbessert worden seien. Dies betreffe zum Beispiel den gesetzlichen Rahmen (Geldwäschereigesetz) oder auch die Verordnungen der Finanzmarktaufsicht (Finma). Ausserdem seien im letzten Jahr die internen Präventionsmassnahmen bezüglich der Herkunft von Vermögenswerten verbessert worden.
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