Krach um Verschärfung bei Eritrea-Fällen
Hunderte eritreische Asylbewerber erhielten einen ablehnenden Entscheid. 645 Beschwerden sind offen. Nun muss ein Grundsatzurteil Klarheit schaffen.

Im Schweizer Asylwesen steht ein wegweisender Entscheid an: Das Bundesverwaltungsgericht will sich demnächst in einem Grundsatzurteil zur Asylpraxis des Staatssekretariats für Migration (SEM) äussern. Es geht um eine Praxisverschärfung bei Eritrea-Fällen, die das SEM am 23. Juni 2016 vorgenommen hat.
Seither erhielten Hunderte eritreische Asylbewerber einen ablehnenden Entscheid – viele davon wehrten sich dagegen beim Bundesverwaltungsgericht. 645 Beschwerden sind derzeit hängig. Die überwiegende Mehrheit dieser Fälle fusst auf der neuen, verschärften SEM-Praxis.
Stellt sich das Bundesverwaltungsgericht gegen die neue SEM-Praxis, müssen womöglich alle 645 hängigen Fälle neu beurteilt werden. Denn dann würde der Grundsatzentscheid die verschärfte Praxis des Staatssekretariats rückgängig machen.
Eritreer stellen seit Jahren die grösste Flüchtlingsgruppe in der Schweiz. Per Ende November 2016 befanden sich 15 000 Männer und Frauen aus dem ostafrikanischen Land im Asylprozess. Die neue Verfahrensweise des SEM markierte diesen Sommer eine Zäsur: Bislang genügte in der Regel eine illegale Ausreise, um in der Schweiz Asyl zu erhalten. Bei den Behörden galt der Grundsatz: Wer aus Eritrea ausreist, will dem Nationaldienst entkommen. Und weil das Verhalten vom autokratischen Regime drakonisch bestraft wird, sind diese Menschen entsprechend zu schützen.
Seit dem 23. Juni 2016 reicht eine illegale Ausreise allein jedoch nicht mehr als Fluchtgrund: Wenn die betroffene Person gar nicht nationaldienstpflichtig sei, könne sie unter Umständen unbehelligt zurückreisen, heisst es nun beim SEM. Die Behörde stützt sich dabei auf den Bericht einer Facts-Finding-Mission vor Ort. Laut den nach Eritrea entsandten Experten sind die Strafen für Deserteure und Verweigerer des Nationaldienstes generell gesenkt worden.
Da der Grundsatzentscheid des Bundesverwaltungsgerichts immer noch aussteht, wächst bei den Asyl-Entscheidern im SEM die Unsicherheit. Tag für Tag landen neue Dossiers auf ihren Pulten. Einzelne Sektionen bei der Behörde haben mittlerweile begonnen, Eritrea-Fälle gar nicht mehr zu bearbeiten, sondern vorerst zurückzustellen, bis das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts feststeht.
EU-Botschafter fordern Neubeurteilung der Lage
Doch die 27 Richter der beiden zuständigen Asylkammern lassen sich Zeit. Kaderleute des SEM hatten das Urteil bis spätestens im Dezember 2016 erwartet. Dem Vernehmen nach soll es beim Bundesverwaltungsgericht jedoch Streit über den Entscheid geben, was diesen erheblich verzögere. Es sei «durchaus üblich», dass bei einem Grundsatzurteil «die Meinungen divergieren können», sagt Rocco R. Maglio, Mediensprecher des Bundesverwaltungsgerichts. Wann das Grundsatzurteil vorliegen wird, lässt er offen. Dazu bedürfe es erst «einer eingehenden und differenzierten Analyse der Situation vor Ort».
Doch genau da gibt es viel politischen Interpretationsspielraum. Das von Präsident Isayas Afewerki autokratisch regierte Eritrea ist kaum zugänglich für unabhängige Beobachter. Ein UNO-Bericht stützte die alte, asylfreundliche Praxis der Schweiz. Der Nationaldienst wird darin als eine Art Zwangsarbeit betrachtet, der nicht nur das Militär umfasse. Den Menschen im Nationaldienst sei es kaum möglich, ein eigenständiges Leben zu führen.
Diesen Erkenntnissen widerspricht der Report der Schweizer Facts-Finding-Mission. Ebenso anderer Meinung sind EU-Botschafter, die seit Jahren in Eritrea leben. In ihrem kürzlich publik gewordenen Bericht fordern sie eine Neubeurteilung der Situation.
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