Krankenkassen zahlen wieder für Globuli
Die fünf aus der Grundversicherung gekippten Methoden der Komplementärmedizin werden ab 2012 wieder von den Krankenkassen vergütet. Der Entscheid gilt provisorisch bis Ende 2017.

Bis 2017 will Gesundheitsminister Didier Burkhalter zu den umstrittenen Alternativmethoden Klarheit schaffen. Die Übergangsperiode soll dazu genutzt werden, die kontroversen Aspekte zu klären, wie das Eidgenössische Departement des Innern mitteilte. Bis heute fehle der Nachweis, dass diese fünf Behandlungsmethoden die gesetzlichen Kriterien der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit vollumfänglich erfüllen.
Das Stimmvolk hatte sich im Mai 2009 an der Urne für eine bessere Berücksichtigung der Komplementärmedizin ausgesprochen, worauf Vertreter dieser Methoden ein Gesuch um erneute Aufnahme in die Grundversicherung stellten.
Die Eidgenössische Kommission für Leistungen und Grundsatzfragen empfahl jedoch, die anthroposophische Medizin, die Homöopathie, die Neuraltherapie, die Phytotherapie und die traditionelle chinesische Medizin nicht wieder in den Leistungskatalog der Grundversicherung aufzunehmen.
Unterschiedliche Reaktionen
Komplementärmedizin-Organisationen sind erfreut, dass Homöopathie, Phytotherapie, Neuraltherapie sowie anthroposophische und traditionelle chinesische Medizin ab 2012 vorläufig wieder von der Grundversicherung bezahlt werden. Die Kassen nennen den Entscheid «politisch».
Der Dachverband Komplementärmedizin ist optimistisch, dass der Volksentscheid umgesetzt wird, sieht sich aber noch nicht am Ziel, wie Co-Präsident Lukas Rist sagte. Noch stünden die Verhandlungen über die Leistungsverordnung an. Es gehe um die Frage, wie genau die fünf Methoden in die Grundversicherung aufgenommen würden.
Provisorium als Wermutstropfen
Froh ist Rist auch, dass das Departement des Innern (EDI) zwischen den fünf ärztlichen Methoden nicht differenziert hat. Der Wermutstropfen sei das Provisorium, also der geforderte dritte Nachweis, dass sie die Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) erfüllten, sagte Rist zur Naschrichtenagentur SDA.
Im Sinn der Gleichbehandlung und auch der gesetzlichen Grundlage wünscht sich Rist, dass auch Methoden der Schulmedizin regelmässig überprüft werden. Freude auch bei der Union schweizerischer komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen: Präsident Hansueli Albonico attestierte Bundesrat Didier Burkhalter ein sorgfältiges Vorgehen. Die Union habe nichts dagegen, die WZW-Kriterien noch einmal auf den Punkt zu bringen und sei überzeugt, noch bestehende Lücken füllen zu können.
Santésuisse: «Politisch»
Der Krankenkassen-Dachverband santésuisse nennt den Entscheid des EDI «politisch», wie Sprecherin Françoise Tschanz ausführte. Die gesetzte Frist von sechs Jahren erlaube es den Beteiligten, zu klären, welche Kriterien berücksichtigt werden sollten. Weiter kommentieren wollte der Verband den Entscheid am Mittwoch nicht.
Die Stiftung SPO Patientenschutz ist zufrieden. Immerhin würden die fünf Methoden probeweise wieder von der Krankenkasse übernommen, sagte Präsidentin Margrit Kessler. «Nicht ganz richtig ist, dass sie in Bezug auf Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erneut geprüft werden sollen.»
Mit der 2005 veröffentlichten PEK-Studie zur Komplementärmedizin sei die Wirksamkeit bereits nachgewiesen worden. Kessler gibt sich zudem überzeugt, dass entsprechend ausgebildete Schulmediziner die komplementärmedizinischen Methoden nach wie vor angewendet und auch über die Grundversicherung abgerechnet haben.
De Haller: «Pragmatisch und vernünftig»
FMH-Präsident Jacques de Haller nannte den Entscheid pragmatisch, vernünftig und adäquat. Das Gesetz und der Volkswille würden respektiert. Die Eidg. Leistungs- und Grundsatzkommission (ELGK), die eine Empfehlung gegen die fünf Methoden abgegeben hatte, habe sich streng an das Gesetz halten müssen.
Dieses schreibe die Erfüllung der WZW-Kriterien vor, was bei den fünf Methoden im engen Sinn nicht der Fall sei. Indem es auch Fachrichtungen in den Katalog der Grundversicherung aufnehmen könne, die in Evaluation seien, habe das EDI hier mehr Spielraum. Die fünf Methoden sind vorläufig von 2012 bis 2017 zugelassen.
De Haller gab sich überzeugt, dass die Krankenkassenprämien deswegen nicht steigen. «Im Gegenteil, denn diese medizinischen Fachrichtungen sind weniger teuer und verhindern gewisse andere Konsultationen.»
SDA/bru
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