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Wären künftig vorbestraft: Demonstrierende mit Schutzmasken an der unbewilligten Autodemo vom 18. April in Zürich.
Foto: Samuel Schalch
Die Stadtpolizei hat am 18. April diverse Personen wegen Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration gebüsst. Damals hatten sich linke Kreiseim Kreis 5 versammelt, um gegen die europäische Flüchtlingspolitik in Corona-Zeiten zu protestieren. «Uns ist wichtig, dass wir die Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus einhalten», hiess es im Aufruf. Deshalb wurden die Teilnehmenden aufgefordert, mit dem Auto an die Demo zu kommen und im Auto sitzen zu bleiben.
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Analyse zum Notrecht in Zürich – Krass unverhältnismässige Kriminalisierung
Die Oberstaatsanwaltschaft sieht unbewilligte Demos jeder Art als Vergehen gegen die Covid-19-Verordnung. Damit schiesst sie weit übers Ziel hinaus.