Krasser Fall von Tierquälerei wegen Überforderung
Das Bezirksgericht Winterthur hat einen Reptilienhalter zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Er hielt seine Echsen, Schlangen und Geckos ohne Nahrung, Wasser und Wärmelampen.

Für den Tierspezialisten der Kantonspolizei war es ein «himmeltrauriger» Anblick, als er im September 2016 in der Wohnung des heute 34-jährigen Handwerkers die in Terrarien gehaltenen Echsen, Reptilien, Geckos sowie Vogelspinnen und Tausendfüssler vorfand. Den Tieren fehlten Wasser und Nahrung. Es hatte keine Wärmelampen in den Terrarien, der Untergrund bestand teilweise aus scharfkantigem Lavagestein und war verschmutzt, und Versteckmöglichkeiten waren nicht vorhanden.
Konkret ging es um die nicht artgerechte Haltung von acht Reptilien: vier Madagaskarboas, zwei Bartagamen (australische Echsenart) und zwei Leopardengeckos. Sie seien unter solch schlechten Bedingungen gehalten worden, dass der Mann der Tierquälerei schuldig sei, heisst es in der Anklageschrift. Die Staatsanwältin fordert für den in Winterthur wohnhaften Schweizer eine bedingte Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 30 Franken, also total 9000 Franken, sowie eine zu bezahlende Busse von 1700 Franken und die Untersuchungskosten.
Nachdem der Fall aufgeflogen war, beschlagnahmte das kantonale Veterinäramt die noch lebenden Tiere und auferlegte dem Mann ein Tierhalteverbot.
Schuld auf Veterinäramt abgeschoben
Am Mittwoch stand der zweifache Familienvater vor dem Bezirksgericht Winterthur. Der Schweizer, der sich selber verteidigte, stritt die schlechte Haltung der Tiere nicht ab, versuchte die Schuld aber aufs kantonale Veterinäramt abzuwälzen. Auf die Frage des Einzelrichters, wie es zu diesen Missständen kommen konnte, sagte der Beschuldigte, dass er überfordert gewesen sei. Er selber habe das kantonale Veterinäramt um Hilfe gebeten, aber dort habe man ihm nur gesagt, dass er selber schauen müsse. Er sei damals unter grossem Druck gestanden, seine Frau sei schwanger gewesen, sie hätten gezügelt und er habe kein Geld gehabt.
Der Einzelrichter folgte der Anklage, reduzierte die Geldstrafe aber auf 270 Tagessätze zu 30 Franken und die Busse auf 1500 Franken. Der Mann habe eingesehen, dass er eine Strafe verdiene. Dass er das Veterinäramt mitverantwortlich mache, sei aber eine Ausflucht, sagte der Richter: «Die Tiere unterstanden Ihrer Verantwortung.»
Rund 300 000 Reptilien in der Schweiz
Bartagame und Leopardengeckos gehören zu den meistgehaltenen Echsen, wie Martina Schybli, Heimtierspezialistin des Schweizer Tierschutzes, sagt. Vor allem seit den 1990er-Jahren seien Reptilien stark in Mode gekommen. Ob der Trend zur Reptilienhaltung nach wie vor anhält, wisse man nicht, weil Reptilien nicht registrierungspflichtig seien. Schätzungen zufolge sollen in der Schweiz rund 300 000 Echsen, Schlangen und Schildkröten gehalten werden.
Die Haltung von Reptilien sei aber bedeutend anspruchsvoller als die von Nagetieren wie Meerschweinchen, Hamster oder Rennmäusen. Das technische Know-how bezüglich Beleuchtung, Wärme und Luftfeuchtigkeit sei eine grosse Herausforderung. Denn das Terrarium bildet einen eigentlichen Lebensraum ab. Mangelnde Fachkenntnisse hätten auf das Wohlbefinden und die Gesundheit der Reptilien negative Auswirkungen.
Zwar schreibe die Tierschutzverordnung Mindestgrössen für Terrarien vor – allerdings werden diese nicht immer eingehalten. Zudem bilden diese Vorschriften nur das absolute Minimum ab und keine tierfreundlichen Platzverhältnisse. Ein weiteres Problem ortet Schybli beim Kauf der Tiere. Viele Reptilien würden über Online-Inserateplattformen und Facebook-Gruppen ausgeschrieben: «Aus Sicht des STS werden die Käufer oftmals zu wenig informiert und sind zu wenig vertraut mit Haltung und Bedürfnissen der Tiere.» Zusammenfassend sagt Schybli, dass das Halten von Reptilien viel komplexer sei, als es auf den ersten Blick der Anschein mache.
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