Krawallbesucher werden freigesprochen und entschädigt
Nachdem zwei junge Gaffer bei den Central-Krawallen festgenommen wurden, klagte sie die Staatsanwaltschaft an. Die Geständnisse der Männer reichten aber nicht aus, um sie zu verurteilen.
Im Rahmen einer illegalen Party war es am 17. September 2011 beim Central zu schweren Ausschreitungen gekommen. Jugendliche bewarfen die Polizisten mit Flaschen und Steinen und richteten einen Sachschaden von über 200'000 Franken an. Die Polizei antwortete mit Gummischrot und Tränengas und nahm zahlreiche Partyteilnehmer fest.
Zwei der Verhafteten standen am Dienstag wegen des Vorwurfs des Landfriedensbruchs vor Gericht, ein 20-jähriger Lehrling und ein 24-jähriger Student. Der Lehrling habe an der öffentlichen Zusammenrottung teilgenommen hiess es in der Anklage. Er sei nur zufällig dazu geraten, sagte der Beschuldigte vor Gericht. Er sei mit Kollegen nach Zürich gefahren und habe das Niederdorf besuchen wollen.
Geständnis abgelegt
Schon vom Bezirksgericht Zürich war er im letzten Dezember mangels Beweisen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft zog den Fall weiter. Der junge Mann habe sich über eine Stunde im Gebiet der Krawalle aufgehalten und habe bei einer ersten Einvernahme ein Geständnis abgelegt, argumentierte der Staatsanwalt.
Das Obergericht bestätigte jedoch den erstinstanzlichen Freispruch. Unbeteiligte Zuschauer und Gaffer hätten sich bei den Krawallen nicht strafbar gemacht, sagte der Gerichtsvorsitzende. Es sei nicht zu widerlegen, dass der Lehrling nur als zufälliger Beobachter vor Ort gewesen sei.
Das Gericht sprach ihm eine Prozessentschädigung von 2500 Franken zu. Für die zwei Tage Untersuchungshaft, die er absass, erhält er zudem 300 Franken.
Vorinstanzlichen Schuldspruch aufgehoben
Der 24-jährige Student, der vom Bezirksgericht Zürich noch zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt worden war, kam vor Obergericht ebenfalls mit einem Freispruch davon. Keine Zeugen oder Filmaufnahmen hätten ihn belastet, hiess es. Die Oberrichter stuften das erste Geständnis bei der Hafteinvernahme als wenig glaubwürdig ein.
Auch bei ihm schloss das Obergericht nicht aus, dass er die Ereignisse bloss als Zuschauer mitverfolgt hatte. Der Student erhielt eine Prozessentschädigung von über 7800 Franken und 300 Franken Schmerzensgeld.
SDA/ep
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