Kritik an Druck auf Migranten
Die zuständige Kommission äussert sich zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen Integrationsmassnahmen. Sie begrüsst die Sprachkurse, will das Aufenthaltsrecht aber nicht zwingend an Vereinbarungen knüpfen.
Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen EKM steht den Vorschlägen des Bundesrats zur Förderung der Integration von Ausländerinnen und Ausländern teilweise skeptisch gegenüber. Sie lehnt es insbesondere ab, Integrationsvereinbarungen als Sanktionsinstrument einzusetzen.
Die Kommission lehnt die Integrationsvereinbarungen nicht en bloc ab. So begrüsst die EKM dieses Instrument, wenn damit die Integration von vorläufig Aufgenommenen gefördert wird, wie der neue EKM-Präsident Walter Leimgruber heute vor den Medien sagte. Hier könnten mit Integrationsvereinbarungen wichtige Anreize gesetzt werden. Hingegen sei es der falsche Weg, die Aufenthaltsbewilligung generell von der Erfüllung einer solchen Integrationsvereinbarung abhängig zu machen, sagte der Nachfolger von Francis Matthey.
Gegen obligatorische Sprachkurse
EKM-Vizepräsidentin Fiammetta Jahreiss wies auch darauf hin, dass die Wirksamkeit von Integrationsvereinbarungen mangels Erfahrung noch schlecht eingeschätzt werden kann. Solche Vereinbarungen werden erst in einigen Deutschschweizer Kantonen angewandt. In der Westschweiz ist das Instrument völlig unbekannt.
Abgelehnt wird von der EKM auch der Vernehmlassungsvorschlag, für alle Personen, die im Rahmen des Familiennachzuges aus Drittstaaten in die Schweiz kommen, obligatorische Sprachkurse beziehungsweise einen Nachweis für Sprachkenntnisse zu verlangen.
Sozial sei es vielleicht ein interessantes Experiment, die englischsprachige Frau eines CEO zusammen mit einer Person in einen Sprachkurs zu schicken, die nicht lesen und schreiben könne. Ob das aber auch sinnvoll sei, müsse bezweifelt werden, sagte Leimgruber.
Sprachkenntnisse gelten aber auch für die EKM als wichtigen Motor für die Integration. Sie verlangt deshalb, dass für alle Personen, welche im Familiennachzug in die Schweiz einreisen, ein genügendes Angebot von Sprach- und Integrationskursen angeboten wird.
Aufenthaltsrecht für gut Integrierte
Generell ist die Kommission der Meinung, dass vor allem ein gesichertes Aufenthaltsrecht integrationsfördernd wirkt. Sie schlägt deshalb vor, für Personen einen Rechtsanspruch auf eine Niederlassungsbewilligung zu schaffen, die zehn Jahre ordentlich in der Schweiz und integriert sind.
Dies würde etwa für Menschen gelten, die eine B-Bewilligung haben. Offen liess die EKM, ob auch für vorläufig aufgenommene Menschen mit einem F-Ausweis, die gut integriert sind, ein Rechtsanspruch geschaffen werden soll.
Walter Leimgruber, der hauptberuflich als Professor das Seminar für Kulturwissenschaft und Europäische Ethnologie an der Universität leitet, will in seiner neuen Funktion eine offene Haltung einnehmen. Probleme müssten benannt werden. Gleichzeitig machte er deutlich, dass die Migration nicht einfach für alle Übel verantwortlich gemacht werden könne.
SDA/rub
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