Läuferinnen zahlen keine Mehrwertsteuer, Jodlerinnen schon
Teilnahmegebühren für Musikfeste sind steuerpflichtig, Startgelder für Sportanlässe hingegen nicht. Jetzt entscheidet der Ständerat über eine Gleichstellung.

Pierre-André Page (SVP, FR) hat es selbst erlebt. Im Châtonnaye, wo er lebt, organisierte der Nationalrat ein Fest. Die Musiker, die aufgetreten sind, bezahlten eine Gebühr: fürs Essen und für die Infrastruktur. Auf diesen Betrag musste Page Mehrwertsteuer entrichten. Hätte er ein Grümpelturnier, ein Skirennen oder einen Marathon organisiert, wäre die Steuer nicht fällig gewesen, so ist es im Gesetz verankert. «Das ist unfair und muss korrigiert werden», sagt Pierre-André Page. Nicht weil die Beträge horrend seien, sondern aus Prinzip.
2017 reichte Nationalrat Page eine Motion ein, die auch Linke unterzeichneten. Darin fordert er, dass Sport- und Kulturvereine bei den Mehrwertsteuern gleichbehandelt werden. Im Nationalrat wurde der Vorstoss deutlich angenommen. Diesen Mittwoch entscheidet der Ständerat.

Dass die unterschiedliche Besteuerung einen beträchtlichen finanziellen Unterschied ausmacht, zeigen zwei Anlässe, die am kommenden Samstag stattfinden. Im bernischen Burgdorf treten 106 Musikgruppen am Schweizer Jugendmusikfest auf. Die Kosten deckt das Organisationskomitee mit einer Teilnahmegebühr von 115 Franken pro Musikerin. Dafür können diese gratis essen, auf einer Luftmatratze in der Turnhalle übernachten und am Abend feiern. Auf diese 115 Franken entfallen 5,1 Prozent Mehrwertsteuer; macht insgesamt knapp 30'000 Franken, die an den Staat entrichtet werden müssen.
Parallel dazu findet im Kanton Luzern der Willisauer Lauf statt. Mehr als 1000 Sportlerinnen rennen um die Gemeinde und trinken isotonische Getränke. Das Startgeld je nach Kategorie: 20 bis 30 Franken. Die Mehrwertsteuer können sich die Veranstalterinnen sparen.
Bundesrat ist dagegen
Lobbyisten sind dafür verantwortlich, dass die Veranstalterinnen von Sportanlässen keine Mehrwertsteuer auf Startgelder bezahlen müssen. 1995 hat der Schweizerische Landesverband für Sport eine Volksinitiative «gegen eine unfaire Mehrwertsteuer im Sport- und im Sozialbereich» eingereicht. Damit wollte er erreichen, dass die ehrenamtliche Arbeit mehr Wertschätzung erfährt und Anlässe gefördert werden. Später zog der Verband die Initiative zurück, weil das Parlament dem Anliegen entgegenkam, unter anderem, indem es Startgelder von der Mehrwertsteuer ausnahm.
Der Bundesrat empfiehlt, die Motion abzulehnen. Klar werfe das heutige Gesetz Fragen bezüglich der Rechtsgleichheit auf. Doch die Mehrwertsteuer solle möglichst umfassend sein. Es brauche weniger und nicht mehr Ausnahmen.
Die vorberatende Kommission hat die Vorlage hingegen gutgeheissen. Die Chancen stehen also gut, dass die Motion von Nationalrat Pierre-André Page auch im Ständerat eine Mehrheit findet.
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