Lausanner Richter entscheiden über Asylzentrum
Das Kantonsgericht hat die Beschwerde einer Luzerner Gemeinde gegen ein geplantes Asylzentrum abgewiesen. Jetzt kommt der Fall vor Bundesgericht.

Der Gemeinderat von Fischbach LU hat entschieden, die abgewiesene Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Luzerner Kantonsgerichts bezüglich des geplanten Asylzentrums ans Bundesgericht weiterzuziehen. Dies teilte er auf seiner Internetseite mit.
Die Gemeinde habe bereits einen langen Weg hinter sich, den sie nun auch zu Ende gehen möchte, sagte Gemeindepräsidentin Martha Stöckli auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Mit dem Gang ans Bundesgericht sehe die Gemeinde die letzte Möglichkeit, einen abschliessenden Entscheid zu erhalten.
«Noch immer spüren wir in der Gemeinde einen grossen Widerstand gegen das Vorhaben», sagte sie. Auch wenn sich die Wogen in Zwischenzeit etwas geglättet hätten.
Gemeinde wehrt sich seit 2011
Das Urteil, das der Fischbacher Gemeinderat nun weiterzieht, hatte das Luzerner Kantonsgericht Ende Februar 2015 gefällt. Darin bestätigte es die Baubewilligung zur Umnutzung des Bürgerheims Mettmenegg in ein Asylzentrum für maximal 35 Asylbewerber.
Im März 2014 erteilte der Gemeinderat von Fischbach gegen die eigene Überzeugung und auf Geheiss des Bundesgerichts die Baubewilligung. Dieses hatte zuvor entschieden, dass die 700-Einwohner-Gemeinde zuerst das Baubewilligungsverfahren mit einem Entscheid abzuschliessen habe und erst gegen diesen eigenen Bauentscheid allenfalls wieder Beschwerde erheben könne.
Seit der Kanton im September 2011 bekannt gegeben hatte, dass er in den Räumlichkeiten des ehemaligen Altersheim von Fischbach ein Asylzentrum realisieren möchte, wehrt sich die Gemeinde gegen das Vorhaben.
SDA/rsz
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