Satire vor Gericht
Vasella nackt zu zeigen, ist den Juso erlaubt – das ist nicht selbstverständlich.
Meinung

Der deutsche Satiriker Kurt Tucholsky hatte auf die Frage, was Satire dürfe, geantwortet: «Alles.» Als Jurist wusste er natürlich, dass Gerichte das anders sehen. Denn sie wägen die Rechtsgüter Medienfreiheit und Persönlichkeitsschutz gegeneinander ab. Die Rechtslehre meint, dass der «Sachkern» einer satirischen Aussage zutreffen müsse, auch wenn die Aussage alles verzerrt und übertreibt; die «Form» der Satire dürfe die Menschenwürde nicht verletzen. Medien- und Kunstfreiheit seien einzubeziehen. Eine schwierige Sache. Das macht Gerichtsverfahren über Satire ein Stück weit unberechenbar.