Lebenslänglich für Mörder von Bonstetten
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines 43-Jährigen bestätigt, der einem Mann wegen hoher Schulden in den Kopf schoss.

Die Tat liegt jetzt zehn Jahre zurück, aber das endgültige Urteil fiel erst jetzt: Im Januar 2009 holte ein heute 43-jähriger Albaner sein späteres Opfer mit dem Auto ab, um mit ihm über 30'000 Euro Schulden zu sprechen, die mutmasslich aus dem Drogenhandel stammten. Das Gespräch artete in Streit aus. Der Täter holte eine Waffe hervor und schoss auf den neben ihm sitzenden Mann. Danach stiess er den Toten in ein Tobel.
Das Bundesgericht hat nun alle Rügen des Mannes gegen dessen Verurteilung abgewiesen, wie aus einem heute Donnerstag veröffentlichten Entscheid hervorgeht. Namentlich zum Tat- beziehungsweise Todeszeitpunkt macht das Bundesgericht detaillierte Ausführungen.
Der verurteilte Albaner machte geltend, dass er sich zum angenommenen Todeszeitpunkt in Italien befunden habe, was die Telefonranddaten bestätigt hätten. Er forderte deshalb einen Freispruch vom Vorwurf des Mordes, der Gefährdung des Lebens und der Nötigung.
In Italien im Gefängnis Das Zürcher Obergericht als Vorinstanz hatte sich in seinem Urteil auf Indizien und Aussagen der damaligen Freundin des Täters gestützt. Die Frau sass auf der Rückbank jenes Autos, in dem das Opfer erschossen wurde, und musste alles mitansehen.
Derzeit sitzt der 43-Jährige eine Reststrafe von zehn Jahren wegen eines anderen Tötungsdelikts in Italien ab. Anschliessend wird er in die Schweiz überführt, wo frühestens nach 15 Jahren eine bedingte Entlassung möglich sein wird.
SDA/hub
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