Amtsgeheimnis verletzt?Leuenbergers Tabubruch: Jetzt wird Bundesanwaltschaft aktiv
Der Alt-Bundesrat muss sich möglicherweise vor Gericht wegen eines heiklen Interviews zu Lösegeldzahlungen verantworten. Ob ein Strafverfahren aufgenommen wird, entscheidet der Bundesrat.

Die Bundesanwaltschaft beantragt dem Bundesrat, gegen sein ehemaliges Mitglied Moritz Leuenberger eine Untersuchung einzuleiten. Das bestätigt Sprecherin Linda von Burg: «Wir haben beim Justiz- und Polizeidepartement einen Antrag zum Entscheid über die Erteilung oder Verweigerung der Ermächtigung zur Strafverfolgung eingereicht.» Die Bundesanwaltschaft will untersuchen, ob Alt-Bundesrat Leuenberger das Amtsgeheimnis verletzt hat. Dafür braucht sie aber zuerst die Zustimmung des Bundesrats.