Leutenegger und Jositsch gehen mit Whistleblowerinnen vor Bundesgericht
Die beiden Nationalräte geben Margrit Zopfi und Esther Wyler Schützenhilfe: Leutenegger will für die Gerichtskosten aufkommen, Jositsch übernimmt die Verteidigung.
Im Januar 2011 wurden die beiden ehemaligen Mitarbeiterinnen des Zürcher Sozialdepartementes, Margrit Zopfi und Esther Wyler, vom Obergericht der Amtsgeheimnisverletzung schuldig gesprochen. Gemeinsam mit ihrem Verteidiger Valentin Landmann haben sie sich damals dazu entschlossen, auf eine Beschwerde ans Bundesgericht zu verzichten.
Nun bekommen die beiden Whistleblowerinnen gemäss einer Meldung von Kleinreport.ch Schützenhilfe von den beiden Nationalräten Filippo Leutenegger (FDP) und Daniel Jositsch (SP).
Prozess Anfang Mai
Leutenegger sei auf Zopfi und Wyler zugegangen und habe sie von einem Weiterzug ans Bundesgericht überzeugen können. «Ich habe ihnen gesagt, dass ich die Finanzierung des Weiterzugs organisiere», erklärte Leutenegger am Mittwoch gegenüber dem Medienportal. Daniel Jositsch bestätigt die Meldung auf Anfrage. Er werde die Verteidigung übernehmen, sagt er gegenüber Tagesanzeiger.ch.
Leutenegger befürchtet, dass niemand mehr gegen Missstände ankämpfen will, wenn das Bundesgericht gleich wie die Vorinstanz entscheidet. Bei einem negativen Urteil überlege er, einen Vorstoss für eine Gesetzesänderung einzureichen. «Diese könnten wir dank des Urteils viel präziser formulieren», so Leutenegger. Verteidiger Daniel Jositsch rechnet damit, Anfang Mai ans Bundesgericht zu gelangen.
Interne Dokumente der Presse zugespielt
2007 hatten die Frauen interne Akten aus dem Stadtzürcher Sozialdepartement der «Weltwoche» zugespielt und damit eine Debatte über Missbräuche beim Bezug von Sozialhilfegeldern ausgelöst. Zum Sinnbild wurde ein am 1. Mai in der Zürcher Innenstadt brennender BMW, der ausgerechnet einer Sozialhilfebezügerin gehörte.
Zopfi und Wyler argumentierten, amtsintern habe niemand ihre Hinweise auf Missstände zur Kenntnis nehmen wollen. Deshalb hätten sie keine andere Wahl gehabt, als sich an die Medien zu wenden.
Das Zürcher Bezirksgericht war dieser Argumentation gefolgt und hatte Zopfi und Wyler 2009 freigesprochen. Die Oberrichter waren dagegen der Ansicht, die Angeklagten hätten sich an andere Stellen, etwa eine Ombudsstelle, wenden müssen, bevor sie vertrauliche Dokumente der Presse zukommen liessen.
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