Licht aus auf dem Uetliberg
Der Aussichtsturm auf dem Uto Kulm darf künftig nicht mehr beleuchtet sein. Giusep Fry bleibt aber noch eine Option.

Seit mehr als acht Jahren wird über die Turm und Aussenbeleuchtung auf dem Areal von Giusep Frys Hotel-Restaurant Uto Kulm gestritten. Nun ist ein wichtiger Entscheid gefallen. Unterm Strich lautet dieser: Licht aus. Die 45 in Glaskugeln angebrachten und von weit her sichtbaren LED-Leuchten an den drei Eckmasten des Aussichtsturms müssen verschwinden. Ebenso muss Fry auf die Beleuchtung der Hotelfassade verzichten. Auch die Scheinwerfer zwischen Aussichtsturm und Känzeli, welche Bäume anstrahlen, sind unzulässig. Diese hat Fry allerdings vor einiger Zeit bereits ausser Betrieb genommen.
Dies ist einem Beschluss der Bau und Planungskommission der Gemeinde Stallikon zu entnehmen, der unlängst gefasst wurde. Er setzt eine Gesamtverfügung der Baudirektion zur Aussenund Turmbeleuchtung Uto Kulm um.
«Schwere Beeinträchtigung»
Der Uto Kulm liegt gleich vierfach in auf Lichtverschmutzung empfindlichem Gelände: in der Landwirtschaftszone, in einem überkommunalen Landschaftsschutzgebiet, im Waldabstandsbereich und im Bereich eines überkommunalen Naturschutzobjekts. Der Kanton hat aus allen vier Bereichen Einschätzungen eingeholt, und alle kommen zum gleichen Schluss: Auf dem Uetliberg soll es in der Nacht möglichst dunkel sein. Die Beleuchtungen, die nur der Inszenierung dienen, müssen verschwinden.
In letzter Zeit wird dem Thema Lichtverschmutzung generell stärker Beachtung geschenkt. So heisst es auch in der Verfügung der Baudirektion, dass Lichtimmissionen die Lebensräume von Tieren und Pflanzen, insbesondere von Vögeln, Insekten und nachtaktiven Säugetieren erheblich stören. Die Eidgenössische Naturund Heimatschutzkommission spricht im Fall des Uto Kulm von einer «schweren Beeinträchtigung».
Im Aussenraum des Hotels sollen daher lediglich noch Lichter brennen, die für die Sicherheit unverzichtbar sind. Sie dürfen frühestens eine halbe Stunde vor der ersten regulären Ankunft der Uetlibergbahn eingeschaltet und müssen spätestens eine halbe Stunde nach Abfahrt des letzten Zugs ausgeschaltet werden. Auch müssen diese Leuchtkörper über eine tal und himmelseitige Abschirmung verfügen und insektenfreundliche Leuchtmittel verwenden. Unter diesen Bedingungen wird die Bewilligung von sieben neuen Weg-Pollerleuchten in Aussicht gestellt – und darf der obere Teil der Terrasse «La Bellezza» «zurückhaltend» beleuchtet sein.
Fry kann Rekurs erheben
Mit ihrer Gesamtverfügung stützt die Baudirektion Eingaben des Zürcher Heimatschutzes, der Pro Natura und auch des Vereins Pro Uetliberg. Trotzdem wird der Turm bis auf weiteres beleuchtet bleiben, denn der Kanton überlässt es der Baubehörde der Gemeinde, zu beurteilen, ob es sinnvoll ist, «die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes» sofort herbeizuführen – was meint, die nicht bewilligten Leuchtkörper umgehend zu entfernen. Die Stalliker Bauund Planungskommission gewährt Fry jedoch einen Aufschub: «Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist», sagt der Stalliker Gemeindeschreiber Roberto Brunelli. Daher sei es voreilig, bereits heute den definitiven Abbau der Beleuchtung zu verlangen.
Tatsächlich kann gegen den Beschluss innert dreissig Tagen beim Baurekursgericht Einspruch erhoben werden. Wird Giusep Fry den Fall weiterziehen? «Wir werden den Beschluss juristisch und sachlich genau prüfen und dann entscheiden», sagt Frys Mediensprecher Benjamin Styger. «Uns ist auch daran gelegen, dass diese Sache endlich zu einem Abschluss kommt.»
Damit gilt auf dem Uto Kulm in Sachen Aussen und Turmbeleuchtung vorderhand jener Zustand, der vor knapp zwei Jahren als Übergangslösung vereinbart wurde: Die 45 Leuchten am Turm bleiben bis 22 Uhr eingeschaltet, ein Teil der Fassade und die Zufahrt zum Hotel sind bis eine Viertelstunde nach Mitternacht beleuchtet.
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