Liechtenstein verweigert Amtshilfe bei gestohlenen Bankdaten
Heute hat das Liechtensteiner Parlament elf neue Steuerabkommen verabschiedet. Was darin steht, könnte für die Schweiz Vorbildcharakter haben.

Das Liechtensteiner Parlament hat am Donnerstag elf OECD-konforme Steuerabkommen ratifiziert. Darin schliesst das Fürstentum Amtshilfe bei gestohlenen Bankdaten aus. Ausserdem ist kein automatischer Informationsaustausch mit ausländischen Steuerbehörden vorgesehen. Die gleichen Entscheide werden auch in der Schweiz diskutiert.
Behandelt wurden die Abkommen mit Belgien, den Niederlanden, Frankreich, Irland, Deutschland, Andorra, Monaco, St. Vincent und den Grenadinen, Antigua und Barbuda sowie mit St. Kitts und Nevis. Alle Abkommen sehen den Informationsaustausch bei Steuerdelikten bei einer begründeten Einzelanfrage vor. Das Abkommen mit Grossbritannien geht darüber hinaus: Es umfasst für britische Steuerzahler mit Vermögen im Fürstentum die Möglichkeit zur Legalisierung von Schwarzgeld.
Neues Steuergesetz schliesst Amtshilfe bei Datendiebstahl aus
Sämtliche Abkommen schliessen Amtshilfe aufgrund gestohlener Kundendaten im Rahmen einer so genannten «Ordre Public»- Klausel aus. Verweigert wird die Amtshilfe im Falle widerrechtlich erworbener Daten auch gemäss dem neuen Steueramtshilfegesetz. Der Erlass wurde ebenfalls am Donnerstag vom Landtag in erster Lesung beraten, aber noch nicht verabschiedet. «Wir vollziehen einen sauberen Prozess, der das abbildet, was wir im vergangenen Jahr ausgehandelt haben», sagte ein Regierungssprecher in Vaduz der Nachrichtenagentur SDA.
Auch in der Schweiz ist ein solches Steueramtshilfegesetz geplant, das die Umsetzung der neuen Doppelbesteuerungsabkommen regelt. Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates bekräftigte ihre Forderung nach einem solchen Gesetz Anfang Woche.
Druck auf Liechtenstein und Schweiz
Der Bundesrat will die Abkommen mit einer Verordnung umsetzen, aber nur als Übergangslösung. Finanzminister Hans-Rudolf Merz betonte wiederholt, die Schweiz leiste in Fällen von Datendiebstahl keine Amtshilfe. Zudem komme der automatische Datenaustausch nicht in Frage.
Die Schweiz und Liechtenstein waren international wegen des Bankgeheimnisses unter Druck geraten und auf der grauen OECD-Liste der unkooperativen Steuroasen gelandet. Nach Abschluss von OECD- konformen Steuerabkommen wurden beide Länder letztes Jahr von der verpönten grauen Liste gestrichen und auf die weisse gesetzt.
SDA/oku
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