Lotsenfall kommt vors Obergericht
Die Staatsanwaltschaft ficht das Urteil gegen einen fehlerhaften Fluglotsen an. Experten warnen derweil vor der angespannten Situation am Zürcher Himmel.

Das Bülacher Bezirksgericht hat vor einer Woche einen Präzedenzfall geschaffen: Erstmals sah sich ein Flugverkehrsleiter angeklagt, obschon niemand zu Schaden gekommen war. Der Prozess endete mit einem Freispruch. Dieses Verdikt wird allerdings noch nicht rechtskräftig, denn der zuständige Staatsanwalt Olivier Bertschy hat Berufung angemeldet. Mit diesen Schritt erhalte er das schriftlich begründete Urteil. Der Ankläger sagt aber auch: «Wir werden den Fall voraussichtlich weiterziehen.»