Lufingen droht Wiederholung der RPK-Präsidiumswahl
Eine gemeinderätliche Wahlempfehlung auf einem Flugblatt sorgt für Ärger.
Lufingen - Bis jetzt sind die Behördenwahlen in Lufingen ruhig verlaufen. So ruhig, dass die meisten Ämter in Stiller Wahl vergeben wurden. Beim Präsidium der Rechnungsprüfungskommission (RPK) ist das anders. Am 25. April findet eine Kampfwahl statt. Wochen vor dem Wahlgang flatterte ein Flugblatt mit brisantem Inhalt in die Briefkästen. «Der Gemeinderat wählt einstimmig Monique Gloor als RPK-Präsidentin», stand da zu lesen (siehe Bild). Absender: Die SVP und die Vereinigung Liberales Lufingen - also jene beiden Parteien, die in der Gemeinde sämtliche Gemeinderatsmitglieder stellen.
Schock für Kandidaten
Das Flugblatt war ein Schock für den parteilosen Kandidaten Beat Ballat. Wie seine Kontrahentin von der SVP ist er seit acht Jahren Rechnungsprüfer und wurde Anfang März als RPK-Mitglied im Amt bestätigt. Dass der Gemeinderat beim Präsidium eine Empfehlung zugunsten Gloors abgegeben hat, kann Ballat nicht verstehen. Er bezeichnet das Vorgehen als rechtlich fragwürdig und gegenüber dem TA als «jenseits von Gut und Böse». Der Gemeinderat habe keine Wahlempfehlung abzugeben, findet der Wirtschaftsinformatiker. «Schon gar nicht für die Behörde, die den Gemeinderat in finanzieller Hinsicht kontrolliert.»
Er habe sich inzwischen beim Bezirksrat erkundigt, sagt Ballat. Ob er rechtliche Schritte ergreifen werde, habe er noch nicht entschieden. Auf die gemeinderätliche Wahlempfehlung hin habe es verwunderte Reaktionen gegeben und er habe auch das Gespräch mit dem Gemeindepräsidenten gesucht. Über den Inhalt wolle er sich nicht in der Öffentlichkeit äussern. Nur noch so viel: Er sei nicht der Typ, der einfach den Bettel hin schmeisse. Mit einem eigenen Flugblatt möchte der Lufinger noch etwas Gegensteuer geben. Wer dabei Vorwürfe an die Gegenseite erwartet, liegt falsch. Ballat stellt sich lediglich als unabhängiger Kandidat vor.
Stellungnahme aufgeschaltet
Auf der Website der Gemeinde Lufingen hat der Gemeinderat seit kurzem eine «Klarstellung/Stellungnahme» geschaltet. Da heisst es, beim Flugblatt handle es sich um eine Wahlempfehlung der politischen Parteien Liberales Lufingen und SVP. SVP-Präsident Martin Sollberger sagte auf Anfrage, dass auf dem Flugblatt die Haltung der Gemeinderatsmitglieder als Privatpersonen wiedergegeben worden sei. Die Formulierung und Gestaltung könne sicher als «unglücklich» bezeichnet werden.
Ist es zulässig, wenn sich ein Gemeinderat geschlossen für oder gegen eine bestimmte Kandidatin ausspricht? - Als Aufsichtsorgan der Gemeindebehörden und erste Rekursinstanz muss sich der Bülacher Bezirksrat immer wieder mit solchen Fragen beschäftigen. Zum konkreten Fall in Lufingen kann der Bezirksrat keine Stellung nehmen. Noch nicht. Bislang sei kein Rekurs eingegangen, erklärt der Bezirksratsschreiber Peter Dürsteler auf Anfrage.
Politische Rechte verletzt
Es sei grundsätzlich «problematisch», wenn sich eine Gemeindebehörde in den Wahlkampf einmische. Das Gesetz verbiete zwar nicht explizit solche Wahlempfehlungen. Die Praxis der Rechtsprechung sei aber klar. «Wenn ein Flugblatt den Eindruck erweckt, dass ein Gemeinderat in den Wahlkampf eingreift, ist das nicht korrekt.»
Der Lufinger Gemeinderat ist die wahlleitende Behörde und zeichnet für den korrekten Ablauf verantwortlich. Mittels Stimmrechtsrekurs könnte ein Stimmbürger «die Verletzung der politischen Rechte oder der Vorschriften über ihre Ausübung» rügen.
Der Stimmrechtsrekurs sei in einer solchen Situation das stärkste Rechtsmittel, sagt der Bezirksratsschreiber. Allerdings müsse der Missstand innert fünf Tagen angeprangert werden. Der Bezirksrat habe einen gewissen Ermessensspielraum, wenn es darum gehe, das weitere Vorgehen festzulegen.
Kostspielige Neuauflage?
Sobald der Bezirksrat Kenntnis hat vom Rekurs, hört er die Betroffenen an. Falls das Gremium frühzeitig von einem Missstand erfahre, könnte es die Wahl auch unterbinden, sagt Dürsteler. Wenn ein Rekurs hingegen kurz vor dem Wahltermin eingehe, werde die Wahl in der Regel durchgeführt.
Je nach Ausgang des bezirksrätlichen Rekursverfahrens drohen happige Konsequenzen: Sollte der Beschwerdeführer recht bekommen, müsste der Wahlgang wiederholt werden - das wäre mit zusätzlichen Kosten verbunden. Das dürfte die Lufinger kaum freuen, auch wenn dank der Stillen Wahlen im März einiges an Steuergeld gespart wurde. Der fünfköpfige Gemeinderat setzt sich für die SVP-Frau Gloor ein. Foto: PD
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