Mario Fehr überholt Stadtzürcher SP links
Keine Ortung per GPS: Der Sicherheitsdirektor zeigt sich bei der Observation von Sozialhilfebetrügern zurückhaltender als seine Genossen in der Stadt.

Gleich auf drei Ebenen werden derzeit neue gesetzliche Grundlagen für die Überwachung mutmasslicher Sozialhilfebetrüger geschaffen: Nach dem Bund und der Stadt Zürich hat heute auch der Kanton zu erkennen gegeben, was er beabsichtigt. Dabei fällt auf: Während die Sozialdetektive bei Bund und Stadt auf GPS-Tracking setzen dürfen, um Verdächtige zu verfolgen, ist davon im heute Donnerstag präsentierten kantonalen Gesetzesentwurf keine Rede.
Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP), von Linken regelmässig als Law-and-Order-Typ kritisiert, geht in diesem Punkt also weniger weit als sein Stadtzürcher Sozialvorstand und Parteikollege Raphael Golta. Fehr sagte vor den Medien: «Wir wollen auch nicht, dass die Sozialhilfebezüger schummeln, aber die Kontrolle soll mit Augenmass geschehen.»
Müssen die Stadtzürcher über die Bücher?
Der Gesetzesentwurf, der nun in die Vernehmlassung geht, sieht nur vor, dass bei Observationen Bilder aufgenommen werden dürfen – Tonaufnahmen hingegen sind genauso wenig vorgesehen wie eine technische Ortung. Fehr sagte, den Gemeinden bleibe Spielraum für eigene Regeln. Wie weit dieser reicht, werden dereinst wohl die Gerichte beurteilen müssen.
Das Stadtzürcher Parlament ist gestern Mittwoch schon einmal vorgeprescht und hat auf Antrag Goltas eine kommunale Verordnung gutgeheissen, die GPS-Ortung erlaubt. Was insofern für Aufsehen sorgte, als dieses Vorgehen in linken Kreisen umstritten ist. Den städtischen Politikern ist klar: Wenn das kantonale Gesetz in geschätzten eineinhalb Jahren in Kraft tritt, werden sie noch einmal überprüfen müssen, ob ihre Lösung damit kompatibel ist – und sie andernfalls überarbeiten.
Die Gesetzgebungsaktivität ausgelöst hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der zum Schluss kam, dass eine Rechtsgrundlage für die Arbeit der Sozialdetektive in der Schweiz fehle. Auf Bundesebene wurde deshalb in der letzten Session ein Gesetz verabschiedet, das diese Lücke für jene Detektive schliesst, die im Auftrag von AHV, IV und Krankenkassen unterwegs sind. Die Stadt machte Gleiches auf Gemeindeebene für die sogenannten Sozialinspektoren, die sich um Sozialhilfebezüger kümmern. Der Kanton Zürich ist tätig geworden, weil der Ruf nach einer einheitlichen Regelung laut wurde.
Keine Kürzung der Sozialhilfe
Die Observation ist nur ein Aspekt der heute präsentierten Revision des kantonalen Sozialhilfegesetzes. Dieses orientiert sich grundsätzlich an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos). Eine deutliche Kürzung der Beiträge, wie es der Kanton Bern Ende März beschlossen hat, steht für den Zürcher Regierungsrat nicht zur Diskussion. «Was derzeit in Bern geschieht, lehnen wir ab», sagte Fehr. Wichtig sei Geschlossenheit der Kantone in dieser Frage, um einen Sozialhilfetourismus zu unterbinden.
Aufzeichnung der Medienkonferenz. Video: Kanton ZH
SDA/hub
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