Mark W. drohen 12 Jahre Haft und Verwahrung, Barbara N. soll für 8 Jahre ins Gefängnis
Das Geschworenengericht hat im Fall der zweifachen Kindsmisshandlung von Wila einige knifflige Fragen zu klären.
Von Thomas Hasler Wila/Zürich – Im neuntägigen Prozess vor dem Geschworenengericht, das sich mit dem Schicksal der misshandelten Salome und Gabriela befassen muss, prallten diametral entgegengesetzte Weltanschauungen aufeinander. Auf der einen Seite die anscheinend tiefe Überzeugung der beiden Angeklagten, für die beiden Kinder mit ihrem Erziehungs- und Strafsystem nur das Beste gewollt zu haben. Und auf der anderen Seite das völlige Unverständnis der Öffentlichkeit, wie man Kinder nach alttestamentarischen Grundsätzen erziehen kann. «Für den Durchschnittsbürger sind die Geschehnisse unbegreiflich», räumte selbst Mark W.s Verteidiger Dario Zarro ein. Prozess ging «unter die Haut» Die unterschiedlichen Weltanschauungen fanden auch ihren Niederschlag in den Plädoyers der Parteien, mit denen der Prozess am Montag abgeschlossen wurde. Bis Freitag will sich das Geschworenengericht Zeit lassen, das richtige Urteil zu finden. Der jüngste Fall in der über 150-jährigen Geschichte des Gerichts hat noch einmal die ganze Dramatik vor Augen geführt, die mit der direkten Befragung von Zeugen vor Gericht verbunden ist. «Lebensnaher lässt sich ein Sachverhalt nicht rekonstruieren», sagte Staatsanwalt Ulrich Weder, «das ging unter die Haut.» Weder beantragte für Mark W., den 44-jährigen Vater von Salome und Gabriela, für die zweifache schwere Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren und die anschliessende Verwahrung. Die 62-jährige Barbara N., die W. unterstützte und das von ihm angeordnete Strafsystem teilweise eigenständig vollzog, soll für 8 Jahre ins Gefängnis. Weder sprach von «scheusslichen» Misshandlungen, bei denen einen «das nackte Grausen» packe. Gabriela starb, weil sie von Lea K. zu Tode geschüttelt wurde, wofür sich K. im kommenden Jahr vor dem Bezirksgericht Pfäffikon verantworten muss. Salome sei ein «schwer traumatisiertes Kind», dessen Schädigung auch nach mehrjähriger Therapie noch andaure. Der Staatsanwalt sprach von einem «über Jahre dauernden systematischen Kindesmissbrauch der übelsten Sorte». Dario Zarro und Marianne Schaub, die Barbara N. verteidigte, forderten dagegen einen Freispruch vom Vorwurf der schweren Körperverletzung. Eine Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung scheitere am Vorsatz, eine fahrlässige Körperverletzung am fehlenden Strafantrag. Beide Verteidiger räumten aber ein, dass sich ihre Mandanten der fahrlässigen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig gemacht hätten, weil sie durch ihr Erziehungs- und Strafsystem die körperliche oder seelische Entwicklung der Kinder gefährdet hätten. Dafür sei Mark W. zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten und Barbara N. zu 10 Monaten bedingt zu verurteilen. Bevor sich das Geschworenengericht mit der Frage der Strafhöhe befassen kann, wird es die zwei wichtigsten Fragen beantworten müssen: Sind die den Mädchen zugefügten Misshandlungen objektiv als schwere Körperverletzungen zu beurteilen? Kann man den Angeklagten nachweisen, dass sie um die Möglichkeit einer schweren Schädigung wussten und diese dennoch in Kauf nahmen? Bei der ersten Frage muss das Gericht entscheiden, ob die erlittenen körperlichen und insbesondere seelischen Schädigungen in ihrer Gesamtheit den vom Gesetz verlangten Schweregrad erreichen. Strittig ist dabei, wie der Begriff der «bleibenden Nachteile» interpretiert wird. Die Verteidigung bestreitet die Traumatisierung nicht, hält es aber für nicht nachgewiesen, dass es sich um dauernde Beeinträchtigungen handelt. Weil Heilungschancen bestünden, sei eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung ausgeschlossen. Schlusswort aus der Bibel Bei der zweiten Frage geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Angeklagten um die Gefahr einer schweren Körperverletzung wussten und diese in Kauf nahmen. Auch dies wird bestritten. Die Angeklagten hätten keine Schädigung gewollt, sondern die Kinder mit ihrer Erziehung zu Gott hinführen wollen. «Sie waren tief überzeugt von der Richtigkeit ihrer Methode», sagte Dario Zarro. «Barbara N. hat darauf vertraut, dass das, was in der Bibel steht, nicht schädigend sei», sagte Marianne Schaub. Im Schlusswort unterwarf sich Mark W. unter Berufung auf den Römerbrief (13,1) der weltlichen Gerichtsbarkeit. So, wie Jesus gekreuzigt worden sei, sei auch er bereit, seinen Weg zu gehen. «Wenn man nach der Bibel lebt, findet man keine Freunde in der Welt», sagte er. Barbara N. schloss sich den Worten mit Tränen in den Augen an. Mark W.
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