Markenrecht: Flauder vs Flauderspiel Ein Sparklingwein konkurrenziert das Holunderblütengetränk Von Margrit Widmer, sda
Flauder, das Mineralwasser mit Holunderblütengeschmack, hat alkoholische Konkurrenz erhalten: «Speedtrade» vertreibt Sekt mit Holunderblütenaroma unter dem Namen «Flauderspiel».
Am Dienstag trafen sich die Kontrahenten vor Innerrhoder Kantonsgericht. Speedtrade brachte seinen «prickelnden und erfrischenden Sparklingwein mit dem delikaten Geschmack der Holunderblüte» - so die Anpreisung - im Januar 2011 auf dem Markt. Flauder gibt es seit 2002. Am 5. Juni 2002, vor genau zehn Jahren, wurde Flauder als Marke geschützt, wie der Anwalt der Mineralquelle Gontenbad AG vor Schranken sagte. Flauderspiel verbieten Der Name «Flauderspiel» solle untersagt werden, forderte der Anwalt. Flauder sei eine starke Marke. Inzwischen gebe es, neben dem Original mit Holunderblüten- und Melissen-Aroma zwei weitere Flauder: einen mit Quitte und Rhabarber sowie einen mit Holunderbeeren. Den Namen «Flauder» hat die Inhaberin der Mineralquelle Gontenbad AG, Gabriela Manser, erfunden: Eine Abkürzung von «Flickflauder» für Schmetterling im Appenzeller Dialekt. Zwei Jahre dauerte die Aufbauarbeit für das neue Getränk. Inzwischen ist die Marke mehrmals registriert; der Markenschutz wurde um weitere zehn Jahre verlängert. Hoher Bekanntheitsgrad Vertrieben werde Flauder über den klassischen Getränkehandel - wie Flauderspiel - sowie über Grossverteiler, Migros, Coop und Volg, sagte der Vertreter der Mineralquelle. Der Bekanntheitsgrad von Flauder sei hoch; das beweise auch eine Google-Suche. Flauder sei eine starke, kreative Marke und deshalb schützenswert. Wegen der grossen Ähnlichkeit bestehe Verwechslungs- Gefahr; beide Getränke richteten sich an dieselbe Käuferschaft; es bestünden weitgehende Parallelen. Flauderspiel verletze das Markenrecht der Klägerin und sei unlauter. Flauder sei die bedeutendste Marke mit Holunderblüten-Aroma. Keine kreative Wortschöpfung Flauder sei höchstens eine «normale» und keine «starke» Marke; sie verdiene deshalb keinen besonderen Schutz, widersprach der Vertreter von Speedtrade. Im schweizerischen Idiotikon werde «Flauder» als etwas «Leichtes, Flatterndes» aufgeführt. Flauder sei keine kreative Wortschöpfung, sondern ein Dialektausdruck. Flauderspiel werde wegen des Alkoholgehalts von acht Prozent von Erwachsenen getrunken, während Flauder ein Familiengetränk sei; ausserdem schmecke er anders. Die Klägerin werde nicht wirtschaftlich beeinträchtigt. Er beantragte, die Klage abzuweisen. Das Urteil steht noch aus.
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