Rätsel um die RegelnMaskenpflicht? Nicht in allen Fitnesscentern
Obwohl der Bund im Indoor-Freizeitsport Masken vorschreibt, dürfen Kunden in vielen Studios ohne Mund-Nasen-Bedeckung trainieren.

Seit dem 30. Oktober gilt: Masken müssen auch beim Freizeitsport in Innenräumen getragen werden. Ein Verzicht ist nur dann ausnahmsweise erlaubt, wenn genügend Platz zur Verfügung steht – und was unter «genügend Platz» zu verstehen ist, machte Bundesrat Alain Berset gegenüber den Medien unmissverständlich klar: «Zum Beispiel in der Tennishalle ist eine Maske unnötig.»
Konkret heisst das laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG): Jedem Hobbysportler müssen permanent mindestens 15 Quadratmeter zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen. Trainierende müssen also einen Abstand von vier Metern zueinander einhalten, um auf eine Maske verzichten zu dürfen; die üblichen anderthalb Meter reichen nur bei wenig anstrengenden Trainings wie etwa Yoga. Und es ist Sache der Fitnesscenter, für die Einhaltung dieser Regeln zu sorgen.