Massenmorde an Kroaten kommen vor Uno-Gericht
Die Morde kroatischer Serben an Tausenden Menschen während des Unabhängigkeitskampfes Kroatiens in den 90er Jahren werden am höchsten Uno-Gericht verhandelt werden.
Der Internationale Gerichtshof hat eine entsprechende Völkermordklage zugelassen. Zehn der 17 Richter bestätigten mit ihrem Votum am Dienstag die Zuständigkeit des 1945 als wichtigstes Organ der Rechtsprechung von den Vereinten Nationen geschaffenen Gerichtshofs, wie die Vorsitzende Richterin Rosalyn Higgins mitteilte.
Mit dem Entscheid wies das höchste Uno-Gericht den Antrag Serbiens auf Abweisung der Klage zurück. Er war von Kroatien in der ersten Fassung bereits 1999 eingereicht worden.
Darin wird dem ehemaligen Jugoslawien, dessen Rechtsnachfolger Serbien ist, vorgeworfen, während des kroatischen Unabhängigkeitskriegs einen Völkermord begangen zu haben.
Serbien hatte hingegen geltend gemacht, dass zwar Verbrechen verübt worden seien, die Schwelle zum Völkermord dabei jedoch in keinem Fall überschritten worden sei.
Während des Kampfes Kroatiens um seine Unabhängigkeit hatten kroatische Serben mit Unterstützung der Regierung in Belgrad in den von ihnen dominierten Gebieten die kroatische Bevölkerung vertrieben. Dabei wurden Tausende Menschen brutal ermordet.
Ob es zu einer Verurteilung Serbiens kommt, ist offen. Zuvor war bereits Bosnien-Herzegownia mit einer Völkermord-Klage gegen Serbien gescheitert. Der Gerichtshof urteilte im vergangenen Jahr, Belgrad könne eine Verantwortung für das verbrecherische Vorgehen bosnisch-serbischer Milizen in Bosnien nicht nachgewiesen werden.
SDA
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