Mehr Geld für Entwicklungshilfe
Der Kanton Zürich kann neu jährlich 10 statt wie bisher 8 Millionen Franken für Entwicklungszusammenarbeit (EZA) und Inlandhilfe (IH) ausgeben.

Der Kantonsrat hat am Montag den Rahmenkredit 2011-2014 von 32 auf 40 Millionen Franken aufgestockt. Der Rat unterstützte die Erhöhung des Rahmenkredites aus dem Lotteriefonds mit 117 zu 51 Stimmen. Er folgte damit den Anträgen von Regierung und der Mehrheit der Finanzkommission (Fiko). Gegen die Vorlage stimmte die SVP-Fraktion.
Sie wollte die Hilfe für Projekte im In- und Ausland auf dem bisherigen Niveau von 32 Millionen Franken einfrieren. Zudem sollten keine Beiträge für Entwicklungszusammenarbeit an Projekte und Institutionen in Ländern geleistet werden, welche die Rücknahme von abgewiesenen Asylbewerbern verweigern.
Unterstützt wurde die SVP nur von BDP und EDU. Die Gegner warnten davor, Entwicklungshilfe und Ausländerpolitik miteinander zu verquicken. Das verstosse gegen humanitäre Grundsätze, sagte Sabine Sieber (SP, Sternenberg). Philipp Kutter (CVP, Wädenswil) sprach gar von einem «Schuss ins eigene Knie».
Migration wird nicht verhindert
Auch Finanzdirektorin Ursula Gut warnte davor, die EZA mit asylpolitischen Anliegen zu verknüpfen. Damit könne Migration nicht verhindert werden. Dazu sei der politische Druck zu gering und der Betrag für die Entwicklungszusammenarbeit zu klein. Der Antrag der SVP wurde schliesslich mit 106 gegen 60 Stimmen abgelehnt.
Weil der Regierungsrat erst in neuer Zusammensetzung über den neuen Rahmenkredit entscheiden wollte, konnten im vergangenen Jahr keine Projekte bewilligt werden. Um dies künftig zu vermeiden, wollte die SP die Periode auf 2015 ausdehnen und den Rahmenkredit entsprechend auf 50 Millionen Franken erhöhen. In der Abstimmung im Cup-System setzte sich jedoch die Fiko knapp mit 80 gegen 78 Stimmen durch.
Flexiblere Kriterien
Der Rahmenkredit von 40 Millionen Franken wird künftig bedarfsgerecht und flexibel verteilt. Im Gegensatz zu früher wird kein bestimmter Betrag mehr für in- und ausländische Projekte reserviert.
Gelder, die nicht für den IH-Bereich benötigt werden, kommen der EZA zugute und umgekehrt. Der Regierungsrat kann im Einzelfall maximal 500'000 Franken bewilligen. Bisher lag die Obergrenze bei 400'000 Franken.
Die Entwicklungszusammenarbeit wird zudem neu auf die ganze Welt ausgedehnt. Bisher war die Hilfe auf Afrika und Osteuropa beschränkt. Unterstützt werden hauptsächlich Projekte, die Armut bekämpfen und Innovation sowie Gesundheit fördern.
Neue Vergabepraxis bei der Inlandhilfe
Geändert wird auch die Vergabepraxis bei der Inlandhilfe. Organisationen aus Kantonen, die ihrerseits keine Institutionen im Kanton Zürich unterstützen, erhalten vorläufig keine Beiträge mehr.
Das werde noch zu reden geben, zeigte sich Regula Kaeser (Grüne, Kloten) überzeugt. Betroffen davon seien namhafte Institutionen wie Helvetas oder Brot für Brüder. Die Kantone müssten sich zusammensetzen und eine Lösung suchen.
Laut Finanzdirektorin Ursula Gut fordert der Kanton Zürich nur Gegenrecht ein. Betroffen seien Bern und ein Teil der Westschweiz. Diese könnten jedoch jederzeit ihre Vergabepraxis ändern, um wieder in den Genuss von Zürcher Geldern zu kommen.
In den vergangenen vier Jahren hat der Kanton Zürich mit den Geldern im Ausland insgesamt 116 Projekte unterstützt, wie Fiko- Präsident Jean-Philippe Pinto (CVP, Volketswil) ausführte. Im Inland erhielten 53 Projekte einen Zustupf aus dem Lotteriefonds, vor allem solche in den Kantonen Graubünden, Tessin, Wallis und Uri.
SDA/jcu
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