Mehr Lohn für Kindergärtnerinnen: Kanton lenkt im Streit ein
Jahrelang haben sie für mehr Lohn gekämpft, nun gibt die Bildungsdirektion nach. Aber viele Kindergartenlehrer gehen leer aus.

Im Kanton Zürich sollen Kindergartenlehrpersonen neu in dieselbe Lohnklasse eingereiht werden wie Primarlehrerinnen und Primarlehrer. Das gab die Bildungsdirektion heute an einer Medienkonferenz bekannt. Das heisst, der Einstiegslohn von Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern würde aktuell auf circa 80'000 Franken steigen, das wären etwa 5000 Franken mehr pro Jahr. Wann die neue Regelung in Kraft tritt, ist noch unklar, die Bildungsdirektion startet heute die Vernehmlassung. Sie begründet die höhere Entlöhnung unter anderem mit den gestiegenen Anforderungen im Chindsgi.
Geschenkt erhalten die Kindergärtnerinnen die Erhöhung aber nicht. Parallel dazu steigen die Anforderungen in der Ausbildung: Künftig wird es an der Pädagogischen Hochschule keine reinen Kindergartenlehrgänge mehr geben, sondern nur noch die Kombination Kindergarten-Unterstufe mit Bachelorabschluss. Anders habe sich die Lohnerhöhung nicht realisieren lassen, sagt Bildungsdirektorin Silvia Steiner: Ohne Bachelor sei die angestrebte höhere Lohnklasse 19 nicht möglich.
Altgediente Kindergärtnerinnen müssen Abschluss nachholen
Das heisst aber auch: Langjährige Kindergärtnerinnen ohne Bachelor werden nicht automatisch mehr Lohn erhalten. Sie müssen den Abschluss formell nachholen. Das soll aber einfach machbar sein, und die Berufserfahrung soll hoch gewichtet werden. Details sind aber noch keine bekannt.

Die neue Regelung, die auch für schulische Heilpädagogen und Heilpädagoginnen gilt, kostet anfangs rund drei Millionen Franken im Jahr, wovon der Kanton ein Fünftel übernimmt. Künftig dürften die Mehrkosten zunehmen, weil immer mehr Kindergärtnerinnen und Kindergärtner entsprechend qualifiziert sind. Für die Gemeinden habe das indes entscheidende Vorteile, heisst es in einer Medienmitteilung: «Diese Lehrpersonen sind flexibler einsetzbar und bringen ein pädagogisches Verständnis für beide Schulstufen mit.»
Weiterhin keine volle Anstellung möglich
Für die Kindergärtnerinnen und die Verbände, die sie im jahrelangen Kampf mit dem Kanton um mehr Lohn unterstützt haben, ist die neue Regelung ein Erfolg. Endlich werden ihre Ausbildung und ihre Arbeit als gleichwertig anerkannt. Dass sich langjährige Kindergärtnerinnen nachqualifizieren müssen, stösst allerdings auf Kritik. Die Gewerkschaft VPOD etwa schreibt in einer Medienmitteilung: «Der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit wird damit erneut verletzt. Für die altgedienten und treuen Lehrpersonen ist der Vorschlag der Bildungsdirektion ein Hammerschlag.» Der Verband geht davon aus, dass mindestens zwei Drittel der Lehrpersonen den Abschluss nachholen müssen.
Ähnlich tönt die Reaktion des Zürcher Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverbands ZLV. Sie begrüssen zwar grundsätzlich die Neuerung, aber kritisieren in einer Mitteilung, dass die «strukturelle Ungerechtigkeit für eine Mehrheit faktisch bestehen» bliebe. Der Verband fordert die Lohnklasse 19 für alle Kindergartenlehrpersonen.
Ungelöst bleibt das Problem, dass Kindergärtnerinnen kein volles Pensum arbeiten können, sondern höchstens zu 87 Prozent angestellt werden, weil die Lektionentafel im Chindsgi nicht genügend Stunden vorsieht. Rechtlich ist das legal, wie das Bundesgericht vor zwei Jahren in einem wegweisenden Urteil festgestellt hat. Die Verbände verlangen deshalb, dass die Bildungsdirektion auch den Berufsauftrag anpasst.
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