Mehr Schatten von Zürcher Hochhäusern
Bisher durfte ein Hochhaus andere Gebäude maximal zwei Stunden am Tag beschatten. Neu soll es länger sein.

Derzeit gilt laut kantonalem Baugesetz, dass ein Gebäude ein anderes nicht länger als zwei Stunden an zwei definierten Tagen Anfang November und Anfang Februar beschatten darf. Das hat Auswirkungen auf die zulässigen Abstände zwischen den Häusern. So ist es in gewissen Konstellationen zum Beispiel unmöglich, zwei Hochhäuser nebeneinander zu stellen.
Diese Zwei-Stunden-Bestimmung steht im Rahmen der Verdichtungsdiskussion zur Debatte. «Wir sind daran, die Zwei-Stunden-Regel durch eine Drei-Stunden-Regel zu ersetzen», sagt Wilhelm Natrup in einem Interview mit der NZZ. Der Chef des kantonalen Amts für Raumentwicklung räumt ein, dass Nachbarn dann «etwas mehr Verschattung» in Kauf nehmen müssen. Das Vorhaben gehe demnächst in die Vernehmlassung.
Angesichts der Debatte über die Sommerhitze in den Städten «kann ja Verschattung auch erwünscht sein», schiebt Natrup nach. Die Kantone Basel und Luzern hätten grosszügigere Regeln.
Schattendiskussion um Fussballstadion
Die Schattenfrage hatte etwa die Diskussion ums Fussballstadion auf dem Hardturmquartier Anfang des Jahrtausends geprägt. Damals ging es um das Pentagon-Projekt, das längst beerdigt ist. Die Arena sollte auf einen Sockel zu stehen kommen und entsprechend Schatten werfen.
Beim neuen Stadionvorhaben, über das die Stadtzürcher am 25. November abstimmen, sind es die zwei 137 Meter hohen Türme, die zu reden geben. Auch hier gibt es Gegner, die sich vor allem am Schatten stören, den die Wohnhochhäuser werfen werden. Das Komitee «Eltern gegen eine Schule im Schatten» aus dem Umfeld der Schule am Wasser in Höngg kritisiert, dass 400 Schüler ständig im Schatten sein werden.
Auch in der Diskussion um den Swiss-Mill-Tower im Kreis 5 brandete das Thema Schattenwurf auf.
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