Wegen verbrannter FüsseMehrere Strafanzeigen nach verunglücktem Zürcher Feuerlauf-Event
Der schmerzhafte Feuerlauf-Event auf der Halbinsel Au könnte für den Veranstalter ein Strafverfahren bedeuten: Mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich Verletzungen zugezogen haben, erstatteten Strafanzeige.

Drei Monate hatten die Teilnehmenden Zeit, bei der Polizei eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung einzureichen. Diese Frist läuft nun in diesen Tagen ab. Wie es bei der Kantonspolizei Zürich am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA hiess, gingen gleich mehrere Strafanzeigen gegen den professionellen Feuerlauf-Anbieter ein. Wie viele es sind, kann die Kantonspolizei nicht genau beziffern. Möglicherweise würden auch noch in anderen Kantonen Anzeigen eingereicht, weil die verletzten Teilnehmenden nicht im Kanton Zürich leben würden.
Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis wird nun entscheiden, ob gegen den Veranstalter des Feuerlauf-Events ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eröffnet wird.
13 Teilnehmende im Spital
Das gemeinsame Feuerlaufen auf der Halbinsel Au in Wädenswil hatte am 14. Juni für 31 Teilnehmerinnen und Teilnehmer schmerzhaft geendet. Sie holten sich Verbrennungen an den Füssen. 13 von ihnen mussten mit mittelschweren Verletzungen ins Spital gebracht werden.
Der Gang über glühende Kohlen wird als Ritual betrachtet. Richtig ausgeführt, sollte es solche Verletzungen wie bei diesem Anlass eigentlich gar nicht geben. Ausschlaggebend sind unter anderem die verwendete Holzart, die gelaufene Geschwindigkeit und die Tageszeit, weil wichtig ist, beim Feuerlauf die Glut sehen zu können.
mcp/SDA
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