Mieten können vorerst nicht erhöht werden
Trotz tieferer Hypothekarzinssätze in der Schweiz bleibt der Referenzzinssatz für Mieten unverändert bei 2,75 Prozent. Von diesem Zinssatz werden Mieterhöhungen oder -senkungen abgeleitet.

Auf der Höhe von 2,75 Prozent ist der Satz nun seit einem halben Jahr. Berechnet wird der Referenzzinssatz aus den Hypothekarforderungen in der Schweiz, die vierteljährlich erhoben werden und aus denen ein Durchschnittswert berechnet wird. Per 31. März lag dieser Durchschnittssatz bei 2,54 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) mitteilt.
Drei Monate zuvor hatte der Durchschnitt noch 2,59 Prozent betragen. Die erwartete Trendwende hin zu steigenden Zinsen hat demnach noch nicht vollumfänglich eingesetzt. Cipriano Alvarez vom BWO zeigte sich denn auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA auch eher überrascht, dass der Referenzzinssatz nochmals in diesem Masse sank.
Abflachen spürbar
Für ein weiteres Absinken des Referenzzinssatz, der in Viertelprozent-Schritten verändert wird, müsste die durchschnittliche Hypothekarforderung in der Schweiz auf 2,43 Prozent sinken. Alvarez hält einen nochmals leicht tieferen Durchschnittssatz im nächsten Quartal zwar für wahrscheinlich, doch ein Abflachen des Trends zu tieferen Zinsen sei eindeutig spürbar.
Deshalb ist es eher unwahrscheinlich, dass der Referenzzinssatz bei der nächsten Erhebung auf 2,5 Prozent sinkt. Bei diesem Satz könnten Mieter wieder eine Senkung verlangen. Da der Referenzzinssatz seit der letzten Veröffentlichung im März aber nicht verändert wurde, ergibt sich nun kein neuer Anspruch auf eine Senkung – aber die Miete kann auch nicht erhöht werden.
Das BWO macht indes darauf aufmerksam, dass auch nachträglich noch Mietsenkungen geltend gemacht werden können, wenn es nach der Anpassung des Referenzzinssatzes auf 2,75 Prozent vom 1. Dezember keine Änderung der Miete gab.
Senkung bei einem Drittel
Nach Angaben des Deutschschweizer Mieterinnen- und Mieterverbandes hat rund ein Drittel der Miethaushalte in der Schweiz seit dem 1. Dezember eine Mietsenkung erhalten. Der Verband empfiehlt daher den übrigen zu überprüfen, ob sie Anspruch auf eine Mietsenkung hätten. Der Hauseigentümerverband verweist darauf, dass jeder Fall einzeln zu prüfen sei.
Trotz «rekordtiefem» Referenzzinssatz seien die Mieten in den letzten Jahren stetig gestiegen, kritisiert der Mieterverband. Verantwortlich dafür sei das knappe Wohnungsangebot vor allem in den Ballungszentren. Vermieter nutzten vor allem Mieterwechsel aus, um Mieten anzuheben.
Seit September 2008 publiziert
Nach Angaben des Mieterverbandes stiegen solche Mieten in den vergangenen zwei Jahren um 6 Prozent. Aber auch die bereits bestehenden Mieten sind im gleichen Zeitraum nach Berechnung des Verbandes um fünf Prozent gestiegen.
Eine Veränderung des Referenzzinssatzes um ein Viertelprozentpunkt wirkt sich mit rund 2,91 Prozent auf die Miete aus. Allerdings kann ein Vermieter laut dem Hauseigentümerverband auch einen Teil der Teuerung sowie höhere Unterhalts- und Betriebskosten anrechnen.
Der Referenzzinssatz wird in der Schweiz seit September 2008 publiziert. Seit diesem Zeitpunkt, als gleichzeitig die Finanzkrise ausbrach, sank der Satz von 3,5 auf 2,75 Prozent. Voraussichtlich am 1. September 2011 wird der nächste Referenzzinssatz veröffentlicht.
SDA/bru
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