Mietwucher ist nur in besonders krassen Fällen strafbar
Die Stadt Dietikon hat einen Hausbesitzer angezeigt. Der Mieterverband fordert eine neue Wohnpolitik.

Der Fall, den der TA gestern bekannt machte, sorgt für Aufsehen: An der stark befahrenen Bucheggstrasse in Zürich vermietet ein Hausbesitzer Zimmer und Wohnungen in heruntergekommenen Liegenschaften an Flüchtlinge. Die Stadt zahlt die überrissenen Mieten über die Sozialhilfe und sagt, sie könne nichts tun, weil die Mieter rechtlich selbstständig sind und die Verträge selber abschliessen. Anders verhält sich die Stadt Dietikon. Sie kämpft konsequent gegen Hausbesitzer, welche Sozialhilfebezügern Lotterwohnungen zu überhöhten Preisen vermieten. «Wir haben Strafanzeige wegen Wuchers eingereicht», sagt Sozialvorstand Roger Bachmann (SVP). Der angezeigte Vermieter habe die «Notlage unserer Klienten ausgenutzt und völlig überrissene Mieten verlangt».