Millionenstreit um Bagger
Suva setzt Zwangsumrüstung von Baumaschinen durch – Branche befürchtet horrende Kosten.

Zwischen dem Unfallversicherer Suva und Vertretern der Baumaschinenwirtschaft ist ein Streit um Sicherheitsvorkehrungen auf dem Bau entflammt, der bis vor Bundesverwaltungsgericht ausgefochten wurde. Streitgegenstand ist ein unscheinbares Teil, das bei Baggerfahrern sehr beliebt ist, weil es die Arbeit vereinfacht: der sogenannte hydraulische oder elektronische Schnellwechsler – eine Einrichtung, mit der Baggerführer mit ein paar wenigen Knopfdrücken die Schaufeln wechseln können, ohne dass sie die Führerkabine verlassen müssen.
Die Suva will einen grossen Teil dieser Schnellwechsler verbieten. Die Unfallversicherung erachtet sie als gefährlich und verweist dabei auf Unfälle in den letzten Jahren. Zuletzt verlor im Sommer 2017 ein Bauarbeiter in einer Baugrube sein Leben, weil eine unmittelbar davor eingewechselte Baggerschaufel herunterfiel und den Mann traf. Auch 2012 kam es zu zwei Todesfällen.
Umrüstung von 15'000 Baggern nötig
Die Suva hatte bereits ein Verkaufsverbot der entsprechenden Modelle letztinstanzlich vor Bundesgericht durchgesetzt. Drei Unternehmen wollten nun vor Bundesverwaltungsgericht zumindest durchsetzen, dass Schweizer Bauunternehmen ihre vor dem Verkaufsverbot erstandenen Schnellwechsler einsetzen dürfen – erfolglos. Die Richter in St. Gallen sind gar nicht auf die Beschwerden eingetreten, wie die Urteile zeigen, die diese Woche veröffentlicht wurden. Damit sind viele Schnellwechsler ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr erlaubt.
Eine der Firmen, die den Rechtsweg gegen die Suva beschritt, ist der weltweit tätige Baumaschinenhersteller Wacker Neuson. Benjamin Wasinger, Geschäftsführer der Schweizer Niederlassung, befürchtet horrende Mehrkosten. Er rechnet damit, dass in der Schweiz ungefähr 15'000 Bagger betroffen sind. Einen Schnellwechsler eines grossen Baggers auszutauschen, käme auf mehrere Zehntausend Franken zu stehen. Dazu kämen Kosten für Transporte und den Betriebsausfall auf Baustellen, so Wasinger. Er schliesst daraus: «Das Verwendungsverbot der Suva verursacht Kosten von weit über 100 Millionen Franken».
Wasinger kann die Sicherheitsbedenken der Suva nicht nachvollziehen: «Die hydraulischen Schnellwechsler sind sicherer als mechanische Systeme, welche nach wie vor von der Suva akzeptiert werden», sagt er. Der Baggerführer müsse nicht aussteigen und sich in den Gefahrenbereich der Maschine begehen. Bei den von der Suva zitierten Unfällen hätten die Beteiligten «äusserst fahrlässig» gehandelt, so Wasinger. «Die Baggerführer kontrollierten nicht, ob die Schaufel fest angemacht war, die Opfer hätten sich nicht im Gefahrenbereich der Baumaschine aufhalten dürfen», sagt er.
Die grosse Verunsicherung
«Dass diese Massnahmen Kosten verursachen, ist nicht abzustreiten, und zu deren Höhe werden verschiedene Beträge genannt. Die Suva kann diese Kosten nicht beeinflussen, diese sind im Markt entstanden», heisst es dazu bei der Unfallversicherung.
Das Suva-Dekret hat auch den Schweizer Baumeisterverband auf den Plan gerufen. Dieser hat Ende Juni ein Rundschreiben verschickt, in dem von einer «grossen Verunsicherung» die Rede ist. Er hält fest, dass die Maschinenlieferanten nicht über die Kapazitäten verfügten, um die von der Suva geforderten Umrüstungen bis zum 1. Januar 2020 vornehmen zu lassen.
Werden Firmen nach diesem Datum die fraglichen Schnellwechsler einsetzen, will die Suva zusammen mit den Firmen Massnahmen vereinbaren. «Das Ziel wird in jedem Fall die Umrüstung oder der Ersatz von betroffenen Schnellwechseleinrichtungen innerhalb einer bestimmten Frist sein.»
Allerdings haben die Schnellwechsler-Befürworter den Kampf noch nicht aufgegeben. Zumindest Wacker Neuson will das Urteil vor Bundesgericht weiterziehen.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch