Mörgelis Eigentor im Streit mit der «Rundschau»
Christoph Mörgeli hat seinen Rechtsstreit gegen die «Rundschau» verloren. Aber nicht, weil die Richter SRF recht gegeben hätten. Schuld ist vielmehr der Nationalrat selbst.
Wer gegen ein Urteil oder einen amtlichen Entscheid beim Bundesgericht Beschwerde einreichen will, der muss seiner Beschwerdeschrift ebendieses Urteil beilegen. So steht es klipp und klar in Artikel 42 des Bundesgerichtsgesetzes. Und dieser gilt auch für Christoph Mörgeli. Das musste der SVP-Nationalrat heute erfahren. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde Mörgelis abgelehnt. Weil er den angefochtenen Entscheid nicht beigelegt hatte, ist das Gericht auf seine Argumente gar nicht erst eingetreten.